Emmanuel Kant wurde am 22.April 1724 in Königsberg in Ostpreußen als viertes von elf Kindern geboren. Sein Leben verlief in sehr ruhigen, geordneten Bahnen. Nach der Gymnasialzeit in der Vaterstadt besuchte er dort auch die Universität und studierte Naturwissenschaften, Mathematik und Philosophie. Mit 22 Jahren wurde er Hauslehrer bei einer vornehmen Familie in Ostpreußen, kehrte aber schon 1755 wieder nach Königsberg zurück, wo er an der Universität den Titel eines Magisters der Philosophie erwarb. Obwohl seine Vorlesungen schon bald bekannt und sehr rege besucht waren, erhielt er erst nach fünfzehn Jahren eine Professur und damit eine feste Anstellung. Nach 1770 entstanden seine großen philosophischen Werke, die drei Kritiken, durch die er berühmt wurde. zweimal wählte ihn die Universität zu ihrem Rektor, bis 1796 hielt er regelmäßig seine Vorlesungen und zog sich dann aus Gesundheitsrücksichten zurück. Er starb am 12 Februar in seiner Geburtsstadt.
Obgleich Kant Königsberg sehr selten und Ostpreußen nie verlassen hat, kann seine Bedeutung für das deutsche Geistesleben, ja im weiteren Sinne für ganz Europa ,nicht hoch genug eingeschätzt werden. Er setzte sich mit den Grundfragen des menschlichen Denkens und der menschlichen Sittenlehre auseinander.
Sein Werk, Zum ewigen Frieden, geschrieben im Jahre 1781, hat zum Ziel, den Frieden unter den Staaten zu gewährleisten, sowie auch die Menschen in die Regierung einzubeziehen. In diesem kleinen philosophischen Entwurf der in Form eines Friedensvertrags verfast worden ist, versucht Kant einen Weg zum ewigen Frieden zu finden. Er geht davon aus , dass dieser Weg nur über die Natur führt, und schlussendlich nur durch Erhebung aus derselben gewährleistet werden kann.
I. Einleitung:
- Die Präliminarartikel sind die "negativen Bedingungen" für einen Frieden, es sind politische Maßnahmen die ergriffen werden müssen, um überhaupt die Möglichkeit zu bieten dass Frieden entstehen kann.
- In den drei Definitivartikel hat Kant gezeigt dass:
1. Jeder Staat eine republikanische Verfassung haben soll.
2. Das Völkerrecht auf einen "Föderalism freier Staaten" gegründet sein soll.
3. Das "Weltbürgerrecht" auf "Bedingungen der allgemeinen Hospitalität" eingeschränkt sein soll.
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