Der Islam hat in diesem Jh. eine beachtliche Entwicklung durchlaufen. Im
Rahmen der Kolonialgeschichte des 19. Jh. hatten die islamischen Länder
ihre Eigenständigkeit verloren. 1918 (Ende des 2. Weltkriegs) brach das
Osmanische Reich zusammen, das Kalifat wurde abgeschafft (1924). Der Islam
hatte seine gesellschaftliche Kraft verloren, nur in der Frömmigkeitspraxis
der einzelnen Muslime schien er seinen Platz zu haben.
Die islamische Revolution im Iran 1978/79 wurde zum sichtbaren Ausdruck der
Reislamisierung, das Wiedereinführen des Islams als politisch prägende
Kraft.
GRUPPIERUNGEN:
1. Schiiten:
Sie ist die kleinere Hauptgruppe des Islam. Sie erkennen im Unterschied zu
den Sunniten die Schia Partei des 4. Kalifen Ali Abn Abi Talib und dessen
Nachkommen als rechtmäßige Führer an. Man unterscheidet die Ismailiten
(Siebenter S), die Zaiditen (Fünfter S) und die Imamiten (Zwölfer S). - Sie
bilden im Irak und Iran die Mehrheit.
* Fundamentalisten:
Für sie ist die ursprüngliche und reine Religion die Grundlage ihres
Lebens. Sie fordern die wörtliche Befolgung der Vorschriften des Korans.
Weiters setzten sie sich für einen islamischen Staat ein, in dem \"Scharia\",
ihre Grundlehre gilt. Die Anwendung der in der Scharia vorgesehenen
Körperstrafen (Abhacken der Hand wegen Diebstahls) symbolisiert die
Islamität des Gemeinwesens. Der gegenwärtiger islamische Fundamentalist
begreift den Islam, als geschlossenes System von Lösungen für alle
lebensfragen, wobei die westliche Zivilisation als materialistisch und
zerstörerisch empfunden wird.
* Charidschiten:
Sie sind die Anhänger der ältesten islamischen Sekte, die heute noch immer
in Nord Afrika und im Oman verbreitet ist.
* Mönche:
Nicht alle glaubigen Muslime begnügen sich mit der Jenseitsvorstellung. Da
sie die geistige Vereinigung mit gott suchen, ziehen sich viele in ein
Kloster zurück. Die Anhänger dieser Mönchsorden werden als Sufis
(Wollbekleidete), Derwische (Bettler), und Fakire (Arme) bezeichnet.
2. Sunniten
Der Unterschied zu den Schiiten besteht darin, daß sie die ersten 3 Kalifen
anerkennen. (ca. 90 % der Bevölkerung).
DIE RELIGIÖSE LITERATUR
Nicht eine Person, sondern ein Buch ist der Eckpfeiler des Islam: der
\"Koran\" (=Lesung). Er enthält nach islamischer Tradition die Offenbarungen
M. durch den Engel Gabriel. Der Koran gilt als göttliche Botschaft, die
auch im Himmel verewigt ist. Darum gilt der Koran als ewig gültiges, noch
vor der Erschaffung der Welt aufgeschriebene Gotteswort.
Die 114 \"Suren\" (=Abschnitte) sind in Reimprosa verfaßt. Die kurzen
früheren Suren (aus der Zeit vor der Hedschra) stehen am Ende des Koran.
Ihre Themen sind u. a. der arabische Polytheismus, das Jüngste Gericht usw.
Die späten, längeren Suren zu Beginn beinhalten oft schwierige
Rechtsfragen, aber auch biblische Traditionen.
Als zweite Erkenntnisquelle neben dem Koran dient die \"Sunna\", das
überlieferte Gewohnheitsrecht. Es regelt alle im Koran nicht geklärten
Fragen, indem sich die Sunna an das Handeln M. orientiert.
Das dritte bedeutende Buch ist die \"Scharia\" (=Pflichtenlehre und
religiöses Recht des Islam).
DIE PFLICHTEN DES GLÄUBIGEN MUSLIM
1. Bekenntnis zu Allah (\"shahda\")
2. Das Pflichtgebet (\"salat\")
Jeder volljährige Muslim ist verpflichtet, fünf mal am Tag zu beten. Die
Gebetszeiten verkündet der Muezin durch seine Rufe vom Minarett
(=Moscheeturm). Das Gebet kann überall stattfinden, nur am Freitag zur
Mittagszeit muß der Muslim in die Moschee gehen. Der Betende ist
angewiesen, sein Gesicht immer in Richtung Mekka zu richten.
3. Die Almosensteuer (\"sakat\")
Die Verpflichtung, Almosen zu geben hat sich schon zur Zeit M. in eine
Steuer verwandelt
4. Fasten (\"sa\'um\")
Der Muslim ist verpflichtet, im Monat Ramadan (= 9. islamischer Monat) zu
fasten. Er darf nur in der Nacht (= Sonnenuntergang bis -aufgang) Essen,
Trinken und Rauchen. Er sollte Streit vermeiden und gute Taten verrichten.
5. Die Pilgerfahrt (\"hadsch\")
Wenn es seine finanzielle Lage erlaubt, ist jeder Muslim verpflichtet,
wenigstens einmal die heiligen Stätten Mekkas zu besuchen. Er darf dann den
Ehrennamen \"Hadschi\" tragen.
DIE FRAU IM ISLAM:
Religiös gesehen werden Mann und Frau als gleichwertig angesehen. Im
islamischen Recht aber, das sich aus dem Koran ableitet, kommt der Frau
keine volle Rechtsfähigkeit zu.
Der Muslim darf bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten und mit abhängigen
Sklavinnen intim werden. Bei der Heirat muß entweder die Braut die
Einwilligung zur Ehe geben, oder sie kann durch ihren Vater dazu gezwungen
werden. Dies trägt einen großen Teil zur Versorgung der Frau in arabischen
Staaten bei. Frauen sind außerdem angewiesen alles zu vermeiden was einen
fremden Mann reizen könnte. Daher die totale Verschleierung.
GEBÄUDE:
* Die Moschee
Versammlungsort der Gläubigen. Nur ein gewaschener Moslem darf hineingehen
und beten, aber erst nach einer rituellen Waschung. Bestandteile der
Moschee sind der ummauerte Hofbrunnen für die besagten Waschungen. Einen
überdachten Gebetssaal mit Schrein welcher die Richtung nach Mekka angibt,
gibt es ebenso, wie ein oder mehrere Minaretts, eine Predigtkanzel, eine
Estrade für den Vorbeter und einen abgesonderten Raum für den Herrscher.
Es gibt verschiedene Arten von Moscheen:
Hofmoschee
Vier Iwan Hofmoschee
Kuppelmoschee
Die berühmteste Moschee ist der Felsendom in Jerusalem. Er wurde 691 erbaut
und ist die älteste noch stehende islamische Moschee. An dieser Stelle soll
nämlich M. seine Fahrt in den Himmel angetreten haben.
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