Begriffserklärung: Architektur
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à Der Begriff "Architektur" stammt aus dem griechischen: αρχη = Anfang, Ursprung und lateinischen: tectum = Haus, Dach und bedeutet Baukunst mit
zweckbestimmter und künstlerischer Raumgestaltung.
à Architektur ist im allgemeinen die Kunst und Wissenschaft des planvollen Entwurfs der menschlichen Umwelt. Die Architektur ist die Auseinandersetzung mit Mensch und Raum, mit dem gebauten Raum als zentralem Anliegen.
à Der Grundgedanke der Architektur ist der Entwurf eines Bauwerks, das mit der Umgebung in komplizierter Art und Weise statisch und dynamisch in Verbindung steht.
à Die statische Beziehung wird auf einfachster Ebene durch Formgebung, Farbgestaltung und Materialauswahl hergestellt, auf höherer Ebene macht das Gebäude selbst durch seine Gestalt eine Aussage zu seiner Funktion oder Bestimmung.
à Die dynamische Beziehung bestimmt das Leben innerhalb des Bauwerks sowie außerhalb durch die Gestaltung der Verkehrswege vom und zum Bauwerk.
à Architektur\" basiert auf drei Prinzipien: Schönheit, Stabilität und Nützlichkeit.
à Die Architektur ist die Lehre von der Gestaltung der Bauwerke, insbesondere von Gebäuden. Der oder die Baukunst Schaffende wird als Architekt bezeichnet. Die charakteristische Formensprache einer bestimmten Epoche wird als Baustil betitelt.
à Die wesentlichen Bereiche, die heute unter architektonischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sind die Baukunst und weiterhin die Innenarchitektur, die Raumplanung mit ihren Teilgebieten Stadtplanung und Landschaftsplanung, sowie der Entwurf komplexer, technischer Systeme, insbesondere in der Informatik und Elektronik.
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