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informatik artikel (Interpretation und charakterisierung)

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Bildung

Informatikkaufmann/frau


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Informatikkaufmann/-frau Informatikkaufleute sind im IT-Bereich (Informationstechnologie) tätig. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt jedoch nicht bei technischen Abläufen, sondern der kaufmännische Anteil überwiegt. Sie sind Bindeglied zwischen Kunden und Technikern. Informatikkaufleute analysieren Geschäftsprozesse hinsichtlich der an das IT-System zu stellenden Anforderungen. Systeme oder Systembestandteile werden dann in Auftrag gegeben, beschafft und eingeführt. Auch Anwendungslösungen werden erstellt und umgesetzt, das heißt Programmierung und Implementierung (Einführung). Oft werden solche Aufgaben im Rahmen eines Projektes, zum Teil von den Informatikkaufleuten geplant, kontrolliert und übernommen. Erstellte oder bestehende IT-Systeme werden von diesen Kollegen administriert, ständiger Service und Betreuung der Systeme sind nötig.

Für diesen Ausbildungsberuf sollten Sie logisch denken können, Spaß an Zahlen und Berechnungen haben. Da Kundenkontakt und Kontakt zu vielen Mitarbeitern äußerst wichtig sind, sollten Sie auf Menschen zugehen und Gespräche in wechselnden Situationen führen können.

Voraussetzungen: Mittlere Reife, Abitur

Ausbildungsdauer: Drei Jahre

Entwicklungsmöglichkeiten: Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/-in, Industriefachwirt/-in



Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung zum/zur Informatikkaufmann/frau lernt man im Betrieb im ersten Ausbildungsjahr zum Beispiel:

* wie der Ausbildungsbetrieb in den Punkten Beschaffung, Markt- und Kundenbeziehungen, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle organisiert ist,
* welche marktgängigen Systeme der IuK-Technik es gibt und wie sie sich in Bezug auf Einsatzbereiche, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden,
* wie man die Kompatibilität von Speicherbausteinen, Ein- und Ausgabekomponenten und Peripheriegeräten beurteilt,
* welche Programmierlogik und Programmiertechniken Anwendung finden,
* wie man Systeme zusammenstellt, verbindet und sie testet.

Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird unter anderem vermittelt:

* wie man Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten sowie die Konditionen zur Nutzung vergleicht,
* wie man Störungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysiert und behebt sowie die Fehlertypologie und Fehlerhäufigkeit ermittelt,
* wie man Projekte vorbereitet und Konzepte für Systemlösungen präsentiert,
* wie man Datenmodelle entwickelt sowie Datenbankstrukturen festlegt,
* wie man Systemlösungen in Zusammenarbeit mit den Benutzern einführt,
* was beim Anpassen von Datenbanken an veränderte Anforderungen zu beachten ist,
* wie man Bezugsquellen ermittelt, Leistungen ausschreibt und Vertragsverhandlungen führt,
* welche Hard- und Softwarefehler, Bedienungsfehler und Probleme bei der Informations- und Arbeitsorganisation auftreten können und wie man Störungen analysiert und behebt,
* wie man Benutzerschulungen plant und durchführt.

Hinweis: Ab dem 2. Ausbildungsjahr werden Ausbildungsinhalte branchenspezifisch vermittelt. Es liegen Fachbereichspläne für folgende Branchen vor: Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Krankenhäuser.
Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus zum Beispiel:

* Fachliches Englisch,

* Rechnungswesen und Controlling,
* der Betrieb und sein Umfeld,
* Informationsquellen und Arbeitsmethoden,
* Markt- und Kundenorientierung.

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Rahmenlehrplan für die Informations- und Telekommunikationsberufe, Beschluss der Kultusministerkonferenz

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Ausbildungsabschluß, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss

Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 10.07.97 durchgeführt.

Erforderliche Nachweise

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

* Das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft,
* die Teilnahme an der Zwischenprüfung.

Erforderliche Prüfungen

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres abzulegen. Geprüft wird schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben. Inhaltlich kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht: Betriebliche Leistungsprozesse und Arbeitsorganisation, Informations- und telekommunikationstechnische Systeme, Wirtschafts- und Sozialkunde.
Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem Teil A, einer Projektarbeit, und einem Teil B, der wiederum aus drei Prüfungsbereichen besteht:

* Teil A - Projektarbeit
In höchstens 35 Stunden ist eine betriebliche Projektarbeit (Ausführen eines Auftrages oder eines Teilauftrages) durchzuführen und zu dokumentieren.
In höchstens 30 Minuten ist diese Projektarbeit zu präsentieren und darüber ein Fachgespräch zu führen.
Inhaltlich kommen für diese Projektarbeit insbesondere folgende Aufgaben in Betracht:
* Erstellen eines Pflichtenheftes für ein System der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich der Analyse der damit verbundenen Geschäftsprozesse,
* Durchführen einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik.


* Teil B - Ganzheitliche Aufgabe I
Hier werden in maximal 90 Minuten die Fachqualifikationen, insbesondere zu folgenden Themen geprüft:
* Durchführen eines Angebotsvergleichs auf der Grundlage fachlicher und technischer Spezifikationen,
* Entwickeln eines Konzeptes zur Organisation des Datenschutzes, der Datensicherheit oder der Festlegung von Zugriffsrechten.


* Teil B - Ganzheitliche Aufgabe II
Hier werden in maximal 90 Minuten die Kernqualifikationen, insbesondere zu folgenden Themen geprüft:
* Bewerten eines Systems der Informations- und Telekommunikationssystems,
* Entwerfen eines Datenmodells für ein Anwendungsbeispiel,
* Benutzergerechtes Aufbereiten technischer Unterlagen,
* Vorbereiten einer Benutzerberatung unter Berücksichtigung auftragsspezifischer Wünsche anhand eines praktischen Falles.


* Wirtschafts- und Sozialkunde
Hier sind in maximal 60 Minuten praxisbezogene Fallbeispiele aus folgenden Bereichen zu behandeln:

* Allgemeine Zusammenhänge,
* Wirtschaftliche Zusammenhänge,

* Gesellschaftliche Zusammenhänge.

Ist das Prüfungsergebnis der Prüfung nicht eindeutig, kann ergänzend mündlich geprüft werden.
Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz höchstens zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle

Die Abschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.




Ausbildungsform

Es handelt sich um eine staatlich anerkannte duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule.

Berufsschulen:

Berufsschulen sind Schulen, die von Berufsschulpflichtigen/Berufsschulberechtigten besucht werden, die sich in der beruflichen Erstausbildung befinden oder in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie haben die Aufgabe, dem Schüler allgemeine und fachliche Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Der Unterricht erfolgt in Teilzeitform an einem oder mehreren Wochentagen oder in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht); er steht in enger Beziehung zur Ausbildung in Betrieben einschließlich überbetrieblicher Ausbildungsstättten. Im Rahmen einer in Grund- oder Fachstufe gegliederten Berufsausbildung kann die Grundstufe als Berufsgrundbildungsjahr mit ganzjährigem Vollzeitunterricht oder im dualen System in kooperativer Form geführt werden.

Ausbildungssituation/-bedingungen

In der betrieblichen Ausbildung zum Informatikkaufmann/zur Informatikkauffrau lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, die Anforderungen an Selbständigkeit und Verantwortung, aber auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden gilt, dass Auszubildende vieles erst lernen müssen.

Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff.

Während der Ausbildung sind Wohnort, betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch.

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Körperliche Aspekte in der Ausbildung

* Arbeiten in geschlossenen, temperierten, klimatisierten Räumen
(Büros)
* Körperlich überwiegend leichte, zeitweise mittelschwere Tätigkeit
* Überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen

* Teilweise Heben und Tragen von Lasten
(z.B. im Lager, Wareneingang)

* Bildschirmtätigkeit
* Hautbelastung durch toxische oder allergisierende Arbeitsstoffe möglich

(z.B. bei Tonerwechsel für Drucker)
* Künstliches Dauerlicht
* Unfall- und Verletzungsgefahren durch Arbeiten an elektrischer Spannung


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Psychische Aspekte in der Ausbildung

* Arbeit in Industrie- und Handelsunternehmen, in Banken, Versicherungen und Krankenhäusern
* Bürotätigkeit mit dem Schwerpunkt auf Planen, Einführen und Anpassen von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik
* Selbständige Aufgabenerledigung im Rahmen der jeweiligen Zielvorgaben
* Einzelarbeit und Gruppenarbeit
(bei vielen Projekten innerbetriebliche Zusammenarbeit erforderlich)
* Umgang mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen von Anbieter- und Herstellerfirmen
* Gelegentlich spannungsreiche Situationen im Umgang mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
(z.B. bei Arbeitsunterbrechungen wegen Programmfehlern)
Z.T. Arbeit unter Zeitdruck, Überstunden (Terminarbeit, Fehlersuche), gelegentlich hektische Arbeitsatmosphäre





Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung

In der Berufsschule haben Informatikkaufleute Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (zum Beispiel Lehrkräften). Das entspricht der üblichen, bisher von den Auszubildenden erlebten Schulzeit.

Im Ausbildungsbetrieb arbeiten Informatikkaufleute mit ihren Ausbildern und Ausbilderinnen und anderen Fachkräften zusammen.

An den Kontakt zu Kunden werden sie unter Anleitung bereits während der Ausbildung herangeführt. Das ist oft neu und ungewohnt und erfordert häufig eine gewisse Eingewöhnungszeit.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe erwarten jedoch sehr oft Hochschulreife, mindestens aber einen mittleren Bildungsabschluss.

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Schulische Vorbildung - rechtlich

Nach dem Berufsbildungsgesetzt ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

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Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer

Die Ausbildung erfolgt zu den üblichen Arbeitszeiten des Ausbildungsbetriebes.

Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt.

Bei Teilzeitunterricht: 12 Stunden Unterricht pro Woche (für 40 Wochen pro Jahr), davon 8 Stunden fachbezogener Unterricht

An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen \"am Stück\" die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird.

Bei Blockunterricht: 6-7 Wochen Unterricht pro Ausbildungshalbjahr

Die Tendenz zum Blockunterricht nimmt bei den IT-Berufen zu, da der Unterricht häufig projektbezogen durchgeführt wird.




Ausbildungsvergütung

Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird.

Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2001 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren:
Bereich Industrie und Handel

Alte Bundesländer


1. Ausbildungsjahr: € 612


2. Ausbildungsjahr: € 660


3. Ausbildungsjahr: € 719
Neue Bundesländer

1. Ausbildungsjahr: € 539

2. Ausbildungsjahr: € 588

3. Ausbildungsjahr: € 647





Perspektiven nach der Ausbildung

Informatikkaufleute haben nach der Berufsausbildung eine Vielzahl Einsatz- und Spezialisierungmöglichkeiten bei Anwendern der Informations- und Kommunikationstechnologie, also in allen Zweigen der Industrie in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, die Informations- und Telekommunikationstechnik zur Abwicklung ihrer Geschäftsprozesse einsetzen, aber auch im Handel, im Banken- und Versicherungsgewerbe und in Krankenhäusern. Dort sind sie Spezialisten der betriebswirtschaftlichen Prozesse ihrer Branche und zugleich Experten für informations- und telekommunikationstechnische Systeme (IT-Systeme). Vor allem in den kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Fachabteilungen nehmen sie die Aufgaben eines Mittlers zwischen den Fachanforderungen und ihrer informationstechnischen Realisierung wahr, in der Verbindung der betriebswirtschaftlichen Prozesse mit den Informationsverarbeitungssystemen. Mit zunehmender Qualifikation können sie innerbetrieblich aufsteigen und Führungspositionen einnehmen, zum Beispiel als Projektleiter/in oder Gruppenleiter/in.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für Informatikkaufleute jedoch nicht beendet. Gerade die Informations- und- Telekommunikationstechnik ist durch die rasende technologische Entwicklung und die wachsenden Bedürfnisse der Informationsgesellschaft zu der Innovationsbranche schlechthin geworden. Um den eigenen Kenntnisstand der stürmischen technologischen Entwicklung und damit den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, ist eine ständige berufliche Weiterbildung erforderlich. Informatikkaufleute müssen sich immer über die sich rasch fortentwickelnde Computer- und Telekommunikationstechnologien auf dem Laufenden halten, müssen die neuesten Entwicklungstrends im Hard- und Softwarebereich sowie die neuesten Serviceprodukte im IT-Bereich kennen. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen).

Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden müssen, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und von den Interessen und Vorlieben des/der Beschäftigten ab. Der technische Wandel erfordert jedoch in jedem Fall ständiges Dazulernen am Arbeitsplatz. Weiterbildungsmaßnahmen, teilweise mit Prüfung und Zertifikaten, dienen zur Auffrischung der Kenntnisse, zur Information über Neuentwicklungen, zur Einarbeitung in neue Tätigkeitsbereiche oder bereiten auf die Übernahme von Führungsaufgaben vor. Fachliche wie methodische und organisatorische Weiterbildungen können auch durch den Besuch von Lehrgängen erworben werden.

Das Angebot an fachlicher Weiterbildung ist vielfältig. Es reicht von der innerbetrieblichen Weiterbildung (z.B. in Seminaren, Kursen, Workshops, durch sogenannte \"Skills-Datenbanken\" und andere Formen des Informationsaustauschs zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens) über die Weiterbildungsangebote der Industrie- und Handelskammern, verschiedener Bildungswerke, Fachverbände und Volkshochschulen bis hin zu den Angeboten beruflicher Aufstiegsfortbildung als Ausbilder/in, Betriebswirt/in (z.B. Fachrichtung Informationsverarbeitung) oder Wirtschaftsinformatiker/in. Auch ein Studium der Wirtschaftsinformatik oder Betriebswirtschaft an einer Fachhochschule oder Universität - die entsprechende Zugangsberechtigung vorausgesetzt - ist möglich. Es befähigt in jedem Falle zur Übernahme größerer Verantwortung.

 
 

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