MPEG-1 Layer 3 selbst ist ein offener Standard in dem festgeschrieben ist, wie eine MP3-komprimierte Musikdatei auszusehen hat - es ist von der Fraunhofer Gesellschaft (aus Deutschland) patentiert worden, aber solange keine kommerzielle Nutzung vorliegt ist die Nutzung des Standards kostenlos.
Privater Gebrauch / Weitergabe der MP3s
Auch ist es nicht verboten selbst erworbenes Musik-Material (CDs, Kassetten, Platten, usw.) zu digitalisieren, um sie für den privaten Gebrauch anzuhören. Das Copyright kommt allerdings in dem Moment ins Spiel, wenn man MP3s an Dritte weitergibt oder sogar verkauft, ohne dafür den Urheber (in den meisten Fällen die Plattenfirma oder die Gema in Vertretung) nach Erlaubnis zu fragen und ggf. Lizensgebühren zu zahlen. Das ganze verhält sich ähnlich wie das weitergeben von Computerspielen. Die Problematik, mit der sich die Plattenfirmen konfrontiert sehen ist allerdings, daß ein MP3 circa 3-5 MB groß ist, (noch) keinen Kopierschutz besitzt und dadurch einfacher weiterzugeben ist als ein 1-2 CD großes Spiel, womöglich mit Kopierschutz.
Einhaltung der Rechte in Deutschland
In Deutschland kümmert sich die Gema um die Einhaltung des Rechtes ihrer Mitglieder, also der Musiker. Personen die urheberrechtlich geschützte Songs im Internet anbieten werden von der Gema abgemahnt und müssen Ihr Angebot sofort einstellen, sowie eine Mahngebühr von ca. 300-500 DM bezahlen, also lasst es lieber.
Wobei die Privatnutzer weniger zu erwarten haben, da es ziemlich schwierig wäre \'alle\' MP3 Besitzer zu belangen.
Musik legal erwerben
Durch das Ratio von geringer Dateigröße und ausgezeichneter Qualität besitzt MPEG-1 Audio Layer 3 ein großes Potential in kürzester Zeit auch kommerziell genutzt zu werden. Es ist schon jetzt möglich MP3s legal zu erwerben. Fast täglich kommen neue Online-Shops hinzu, die mit immer ausgefeilteren Werken den Hörer ködern wollen. Einen Trend den erst die seit einigen Jahren existierenden Raubkopien im Internet ins Rollen gebracht haben.
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