Bespielbare CDs sind nicht einfach nur die moderne Form der Kompaktkassette (MC). Zum ersten Mal in der Geschichte des privaten Kopierens ist es möglich, ein perfektes Klon, den identischen Zwilling einer CD mit allen Eigenschaften des Originals herzustellen. Das mühselige Hin- und Herspulen, das Aussteuern der Aufnahme und die Probleme bei der Ausnutzung der Bandlänge entfallen vollständig. Alles was nach dem Überspielen noch fehlt, sind die Produktinformationen der Originaleinlegeblätter.
Kein Wunder, dass der Tonträgerhandel seit Monaten ein Phänomen verzeichnet, das früher völlig unbekannt war: Massiven Diebstahl von leeren Original-Boxen. Längst hat sich das Kopieren von CDs, ob über den preiswerten CD-Brenner für den Heimcomputer oder einen der hochkomfortablen Audio-CD-Recorder, zu einer völlig neuen Form der \"Schulhof-Piraterie\" entwickelt.
Doch selbst, wenn sich alle Besitzer der neuen Geräte an die Regeln des Urheberrechts hielten und ausschließlich einzelne Stücke für den privaten Gebrauch herstellten, bleiben die Auswirkungen katastrophal, da der Substitutionseffekt bei bespielten CDs ungleich größer ausfällt als beim Kopieren auf Kassette. Damit rückt das Problem der privaten CD-Kopie selbst im gesetzlich zugelassenen Bereich wirtschaftlich in die Nähe der Tonträgerpiraterie.
Für die Tonträgerhersteller, die ausübenden Künstler und die Musikautoren macht es keinen Unterschied, ob ihnen die ihnen zustehenden Lizenzen dadurch entgehen, dass 100.000 gebrannte CDs aus Osteuropa auf den deutschen Markt strömen, oder ob 20.000 mal fünf Privatkopien gebrannt werden.
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