Bei manchen Zahlungsmitteln besteht der Bedarf nach Anonymität. Dagegen steht aber die Notwendigkeit, jede einzelne elektronische Zahlungseinheit identifizieren zu können, um Nißbrauch zu vermeiden. Da in der Praxis eine solche identifizierbare Zahlungseinheit nach jeder Transaktion eingereicht und verifiziert wird, hat die ausgegeben Bank, die Möglichkeit detaillierte Kundenprofile zu erstellen.
Für ein Verfahren, dem blinding, daß diesen scheinbaren Widerspruch zu lösen scheint sein ein Beispiel gegeben:
Will ein Benutzer (Freddy) eine elektronische Münze von seinem Konto abheben, generiert er selbst die gewünscht Münze mit einer zufälligen Seriennummer und verrechnet diese mit einem bestimmten Faktor (blinding factor), Freddy reicht nun die Münze mit der verfremdeten Seriennummer bei seiner Bank ein, welche die Münze mit der gewünschten Unterschrift versieht, ohne aber die ursprüngliche Seriennummer lesen und aufzeichnen zu können. Nachdem Freddy´s Kontostand angeglichen worden ist, sendet ihm die Bank die Münze zurück. Freddy kann aus dieser Münze nun den obigen Faktor wieder herausziehen, daß die Unterschrift der Bank gültig bleibt. Damit besitzt er nun eine anonymisierte digitale Geldmünze, die nach dem Erreichen durch einen Händler, nicht mehr mit ihm in Verbindung gebracht werden kann.
Das Hauptproblem bei diesem verfahren ist die Archivierung sämtlicher eingereichter Münzen, um mehrmaliges Einreichen erkennen und ablehnen zu können.
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