Die Hanse war eine locker organisierte Vereinigung von Städten, die nur wenige gemeinsame Institutionen besaß. Sie verfügte weder über fest angestelltes Personal noch über reguläre Geldquellen. Auch besaß sie keine feste Flotte oder ein jederzeit bereites Heer. Diese lockere Organisationsform der Hanse, die keine Anzeichen eines Staates - aber die Macht eines solchen - besaß, hat bei vielen römisch geschulten Juristen der damaligen Zeit eine große Ratlosigkeit hervorgerufen. Obwohl die Hanse nicht in der Form eines Staates organisiert und verwaltet wurde, hatte sie die Möglichkeit, wesentliche Entscheidungen und Beschlüsse zu treffen.
Die Mitgliederzahl der Hanse wurde nicht erfasst. Die Schätzungen gehen von 50 bis 200 Mitgliedern. Es war schwer sie festzustellen, da es Städte gab, die die Dienste der Hanse in Anspruch nahmen, aber nicht im Städtebund vertreten waren. Man hat den drei wichtigsten Hansestädten Gebiete zugeteilt bei denen sie eine Vormachtstellung einnahmen. Diese Einteilung wurde in Drittel vorgenommen. Das erste Drittel unterlag Lübeck, dem zweiten Dortmund(später Köln) und dem dritten Wisby (später Riga). Es gab später jedoch Streitereien um die Vormachtstellung.
Wichtige Beschlüsse und Entscheidungen wurden bei den Regional- und Hansetagen gefällt, wobei die Hansetage die wichtigste Rolle spielten. .
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