Montanunion (EGKS)
1952 wurde von den sechs Staaten Belgien, der BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), kurz Montanunion, gegründet. Ziel war die Herausbildung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl. Gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom gehörte die Montanunion zu den Europäischen Gemeinschaften.
Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die damals zwölf EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf ihrem Gipfel in Maastricht den ab November 1993 gültigen Vertrag über die Europäische Union. Damit besaßen die drei Organisationen EWG, Montanunion und Euratom mit den Fachministerkonferenzen einen gemeinsamen Ministerrat und ihre Belange übernahm zudem die Europäische Kommission. Allerdings besaßen der Ministerrat (die Ministerkonferenzen) und die Kommission noch unterschiedliche Zuständigkeiten in den einzelnen Gemeinschaften der EWG, der Montanunion und der Euratom. Die Parlamentarische Versammlung, aus der das Europäische Parlament hervorging, und der Europäische Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig.
Euratom (Europäische Atomgemeinschaft)
Diese Abkürzung steht für Europäische Atomgemeinschaft, neben der Montanunion (EGKS) und der EWG eine von drei Europäischen Gemeinschaften. Es handelte sich um einen Zusammenschluss mehrerer westeuropäischer Länder. Ziel der Organisation war die friedliche Nutzung der Kernernergie sowie die Entwicklung einer entsprechenden Kernindustrie.
Der Gründungsvertrag wurde am 25. März 1957 unterzeichnet. Gründungsmitglieder waren Frankreich, Belgien, Italien, die BRD, Luxemburg und die Niederlande. 1973 schlossen sich Dänemark, Großbritannien und Irland der Euratom an.
Der Euratom-Vertrag trat gemeinsam mit dem EWG-Vertrag am 1. Januar 1958 in Kraft.
Europäische Gemeinschaften
Der Begriff \"Europäische Gemeinschaften\" ist ein Sammelbegriff für in Westeuropa nach dem zweiten Weltkrieg entstandene multinationale Organisationen. Es handelte sich hierbei um die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) sowie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion/EGKS).
1952 wurde von den sechs Staaten Belgien, der BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), kurz Montanunion, gegründet. Ziel war die Herausbildung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl. Gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom gehörte die Montanunion zu den Europäischen Gemeinschaften.
Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die damals zwölf EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf ihrem Gipfel in Maastricht den ab November 1993 gültigen Vertrag über die Europäische Union. Damit besaßen die drei Organisationen EWG, Montanunion und Euratom mit den Fachministerkonferenzen einen gemeinsamen Ministerrat und ihre Belange übernahm zudem die Europäische Kommission. Allerdings besaßen der Ministerrat (die Ministerkonferenzen) und die Kommission noch unterschiedliche Zuständigkeiten in den einzelnen Gemeinschaften der EWG, der Montanunion und der Euratom. Die Parlamentarische Versammlung, aus der das Europäische Parlament hervorging, und der Europäische Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der Staaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Dänemark (1973) Großbritannien 1997, Irland (1973), Griechenland (1981), Spanien 1986), Portugal (1986), Finnland (1995) und Österreich (1995) mit der Aufgabe, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Diese Aufgaben sollen u.a. über die Abschaffung der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr, die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs und einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber dritten Ländern, die Einführung einer gemeinsamen Landwirtschaftspolitik und Verkehrspolitik und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik erreicht werden.
Europäische Akte
Europäische Akte. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 17.2. und 28.2.1986 in Luxemburg und Den Haag die Einheitliche Europäische Akte mit der ausdrücklichen Zielsetzung beschlossen, \"das von den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ausgehende Werk weiterzuführen und die Gesamtheit der Beziehungen zwischen den Staaten _ in eine Europäische Union umzuwandeln.\" Die Einheitliche Akte enthält wichtige Änderungen der materiellen und institutionellen Bestimmungen der Gemeinschaftsverträge und erstmals die vertragliche Fixierung der bereits praktizierten Europäischen Politischen Zusammenarbeit in der Außenpolitik sowie des \"Europäischen Rates\".
Vertrag von Maastricht
Im Dezember 1991 wurde im niederländischen Maastricht der \"Vertrag über die Europäische Union\" (EU-Vertrag) vom Europäischen Rat beschlossen und unterzeichnet. Es handelt sich um die bislang grundlegendste Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften.
Landläufig wird dieser Vertrag, der die Vertiefung der europäischen Integration zum Ziel hat, als Vertrag von Maastricht, oder als Maastrichter Vertrag bezeichnet oder auch ganz schlicht mit dem Namen der niederländischen Stadt Maastricht gleichgesetzt.
Mit Hilfe des EU-Vertrages soll die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) zu Ende geführt werden. Vorgesehen - und inzwischen auch in weiteren Schritten umgesetzt - war außerdem eine stärkere politische Integration innerhalb der Europäischen Union - auch als Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union bezeichnet. Der Vertrag beinhaltete zudem eine engere Zusammenarbeit auf dem Sektor der Justiz und der Polizei.
EU-Erweiterung 2004
Die EU-Erweiterung 2004 war die letzte und bisher größte Erweiterung der Europäischen Union. Sie wurde am 16. April 2003 in Athen im Beitrittsvertrag 2003 fixiert, der am 1. Mai 2004 in Kraft trat.
Da alle Volksabstimmungen in den unterzeichnenden Ländern ebenfalls positiv entschieden wurden, traten am 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (allerdings nur eine Hälfte der Insel, sie konnte sich nicht auf eine Einheit einigen) der EU bei. Die EU besteht damit aus 25 Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, diese zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 (Abschluss der Beitrittverhandlungen) in Kopenhagen; das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt. Für Zypern ist nach dem Scheitern des Referendums vom 24. April 2004 faktisch nur der südliche, griechische Teil beigetreten, auch wenn formal ganz Zypern beigetreten ist. Die Abstimmung ergab, dass sich 65 Prozent der türkischen Zyprioten für eine Wiedervereinigung, 75,8 Prozent der griechischen Zyprioten jedoch gegen ein unter dem von ihnen als unzureichend empfundenen Annan-Plan wiedervereintes Zypern stimmten. Für einen Beitritt der ganzen Insel hätten beide Volksgruppen mehrheitlich für die Wiedervereinigung stimmen müssen.
Euro
Informationen rund um den Euro / €
Der Einführungsprozess
Der Vorläufer des Euro ist der ECU, die zentrale Recheneinheit des Europäischen Währungssystems (EWS), das 1979 in Kraft trat. Obwohl der ECU praktisch im Wertverhältnis 1:1 in den Euro umgetauscht wurde, ist nur der Euro eine echte Währung; der ECU war nur eine Recheneinheit, auch keine Buchwährung. Außerdem sind die Teilnehmerländer teilweise unterschiedlich; nur Deutschland, Frankreich und die Benelux-Länder waren dauerhaft im EWS integriert und sind gleichzeitig jetzt Euro-Länder.
Im Vertrag von Maastricht sind die EU-Konvergenzkriterien festgelegt, die erfüllt werden müssen, um an der Eurozone teilnehmen zu können. Am 13. Dezember 1996 einigten sich die Finanzminister der EU über den Euro-Stabilitätspakt.
Der Euro wurde am 1. Januar 2002 feierlich vor der Zentrale der EZB begrüßt Der Umrechnungskurs der einzelnen Landeswährungen in den Euro wurden am 31. Dezember 1998 festgelegt.Seit dem 1. Januar 1999 konnten Überweisungen und Lastschriften in Euro ausgestellt werden (in Griechenland seit dem 1. Januar 2001). Konten und Sparbücher konnten wahlweise in Euro geführt werden. Wertpapiere und Aktien wurden nur noch in Euro gehandelt.Am 1. Januar 2002 wurde der Euro für den allgemeinen Geldverkehr in Form von neuen Münzen und Geldscheinen eingeführt. In der Übergangszeit (unterschiedlich nach Land, meist nur bis Februar 2002) existierten in jedem teilnehmenden Land Zahlungsmittel in Euro und der alten Landeswährung parallel. Mittlerweile sind die ehemaligen Landeswährungen keine gültigen Zahlungsmittel mehr. Sie können jedoch – auch das ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt – noch bei den jeweiligen nationalen Zentralbanken gegen Euro eingetauscht werden. Interessanterweise nahmen weit bis in die zweite Hälfte des Jahres 2002 z.B. manche deutschen Kaufhäuser in Sonderaktionen die alte Währung (in diesem Falle DM) als Zahlungsmittel an, obwohl sie kein offizielles Zahlungsmittel mehr war.
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