Abgesehen davon, daß der Großteil der deutschen Juden nicht weniger als andere Deutsche in Kultur und Heimatgefühl Deutschlands eingebunden waren, standen der Auswanderung doch ganz erhebliche Schwierigkeiten entgegen. Der NS-Staat forcierte und bremste die Auswanderung der Juden gleichzeitig. Dem verstärkten Druck zur Emigration der Jahre 1933-39 folgte eine Phase der massiven Behinderung zwischen 1939 und 1941. Ab 1941 galt ein Ausreiseverbot. Die wichtigsten und begehrtesten Auswanderungsländer waren die USA und Palästina. Aus unterschiedlichen Gründen war es schwierig in eines von beiden zu gelangen. Palästina war britisches Mandatsland und die einwanderungswilligen Juden, meist junge Zionisten, wurden nur in einem bestimmten Quotensystem zugelassen. Über die Jewish Agency, also legal, wanderten von 1933-36 ca. 29.000 Juden nach Palästina aus, in den Jahren 1937-41 waren es immerhin noch 18.000. Illegal und nicht ohne Risiko wanderten mehrere Tausend aus. In die USA zu gelangen war es, aufgrund der Jahresquoten schwierig. Außerdem war es keinem Land gelegen verarmte und mittellose Juden aufzunehmen. Später zu Beginn des Krieges wuchs auch die Angst, insbesondere in den USA und Großbritannien, daß sich im Schutz der Flüchtlingswelle auch Spione einschleusen würden.
Am 23. Oktober 1941 wurde die Ausreise endgültig verboten. Zu diesem Zeitpunkt aber war der Völkermord schon im vollen Gange.
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