Der Warschauer Pakt, der wenige Tage nach der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschlands in die NATO unterzeichnet wurde, sollte ein Gegenstück zum Nordatlantikpakt bilden. Somit unterzeichneten am 14.5.1955 in Warschau Vertreter Albaniens, Bulgariens, der DDR, Polens, Rumäniens, der Tschechoslowakei, der UdSSR und Ungarns einen "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand", gleichzeitig wurde ein "Vereintes Kommando der Streitkräfte" gebildet. Neben dem Rat der gegenseitigen Wirtschaftshilfe wurde der Warschauer Pakt zur wichtigsten Organisation der europäischen kommunistischen Staaten. Die Errichtung des Warschauer Paktes ist auf das sowjetische Bestreben vertraglich gesicherte Rechte zur Stationierung ihrer Truppen in den Staaten Ostmittel- und Südosteuropas zu erhalten, zurückzuführen.
Weiter sah die UdSSR den Zweck des Bündnisses vornehmlich darin, ein Gegengewicht der NATO zu bilden, die Streitkräfte der europäischen kommunistischen Staaten einheitlich zusammen zu fassen und diese Staaten möglichst eng an sich zu binden. Ende März 1991 wurden alle gemeinsamen militär. Aktionen der Mitgliedsstaaten eingestellt, und im Juni einigten sich die Regierungschefs der verbliebenen Staaten auf die endgültige Auflösung des Warschauer Paktes.
|