1. EINLEITUNG
- zwischen Deutschen Reich und Entente-Mächten am 28. Juni 1919 in
Versailles geschlossene und am 1. Januar 1920 in Kraft
getretene Friedensvertrag
-war wichtigste der Pariser Vorortverträge,die 1919/20 zur Beendigung 1.
Weltkrieges ausgehandelt
- Bild Politiker
- 18. Januar 1919 in Paris die Entente-Mächte und ihnen assoziierten nahmen
Verhandlungen über einen Friedensvertrag auf
- Sowjetrussland sowie besiegten Staaten, d. h. auch Deutsche Reich,
blieben von Verhandlungen ausgeschlossen
- Bestimmt wurden Verhandlungen vom "Rat der Vier" : Woodrow Wilson, dem
Präsidenten der USA, David Lloyd George, Premierminister von Großbritannien,
Georges Clemenceau, Premierminister von Frankreich, und von Vittorio
Emanuele Orlando, dem Ministerpräsidenten von Italien.
-Die Großen Vier suchten in erster Linie ihre eigenen Interessen und Ziele
durchzusetzen:
- Wilsons Hauptanliegen war Schaffung eines Völkerbundes als Instrument zur
Friedenssicherung;
- Lloyd George strebte Ausschaltung Deutschlands als Konkurrent auf dem
Weltmarkt an,
- zugleich aber auch Erhaltung eines deutschen Staates, stark genug wäre,
sich gegen von Sowjetrussland ausgehenden Gefahren zu behaupten;
- Clemenceau wollte Sicherheit Frankreichs garantiert wissen
- Alle Alliierten und Assoziierten gingen von deutschen Alleinschuld aus
- 7. Mai 1919 wurdeVertragstext der deutschen Delegation in Paris
ausgehändigt,
- Verhandlungen mit deutschen Seite über Vertrag wurden abgelehnt
- ebenso größte Teil Gegenvorschläge, die deutsche Seite schriftlich
eingereicht hatte
- 16. Juni forderten Allierten und Assoziierten Deutsche Reich auf Vertrag
zu unterzeichnen;
- 22. Juni 1919 nahm Weimarer Nationalversammlung mit 237 gegen 138 Stimmen
bei sechs Enthaltungen Vertrag an
- Regierung Scheidemann war vor Abstimmung aus Protest gegen Vertrag, den
sie für inakzeptabel hielt, zurückgetreten.
- 28. Juni 1919 wurde Vertrag im Spiegelsaal des Versailler Schlosses von
insgesamt 27 alliierten und assoziierten Staaten und vom Deutschen Reich,
vertreten u. a. durch Außenminister Hermann Müller,unterzeichnet.
- Tabelle Bestimmungen
2 GEBIETSABTRETUNGEN
-Karte nach Vertrag
- Teile II und III Versailler Vertrages legten die Gebietsabtretungen und
neue Grenzen Deutschen Reiches fest:
- Im Westen fielen Eupen-Malmédy und Moresnet an Belgien und
Elsass-Lothringen an Frankreich.
- Im Osten ging größte Teil Westpreußens, Provinz Posen sowie Teile
Pommerns an Polen
- Hultschiner Ländchen an Tschechoslowakei.
- Danzig kam als Freie Stadt unter Hoheit des Völkerbundes,
- das Memelland kam unter alliierte Verwaltung
- Des Weiteren wies VertragOberschlesien, das südliche Ostpreußen, das
restliche Westpreußen sowie
Schleswig als "Abstimmungsgebiete" aus
-hier sollte Bevölkerung durch Volksabstimmungen für oder gegen einen
Verbleib beim Deutschen Reich entscheiden
-Entsprechend Abstimmungsergebnissen fielen südöstliche Oberschlesien an
Polen
-Nordschleswig zu Dänemark.
- Im Westen Saargebiet für 15 Jahre unter Verwaltung des Völkerbundes;
- danach sollte auch hier Bevölkerung über ihre staatliche Zugehörigkeit
entscheiden
- Außerdem untersagte Vertrag den von der Republik Deutschösterreich bereits
November 1918 erklärten Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich
-Insgesamt verlor Deutsche Reich über 70 000 Quadratkilometer seines
ehemaligen Reichsgebietes mit etwa sieben Millionen Einwohnern
-Dazu kam der in Teil IV des Vertrages festgeschriebene Verlust der
deutschen Kolonien, die als Mandatsgebiete unter die Aufsicht des Völkerbundes kamen
3 ENTWAFFNUNG UND REPARATIONEN
- Teil V des Versailler Vertrages regelte militärische Entwaffnung
- Landheer wurde auf 100 000 Mann Berufssoldaten mit 12-jähriger Dienstzeit
(Offiziere 25 Jahre) beschränkt,
- Marine auf 15 000 Mann,
- Luftwaffe durfte Deutsche Reich überhaupt nicht mehr unterhalten.
-Schwere Artillerie, Panzer und U-Boote wurden verboten
- Wehrpflicht, Kriegsakademie und Generalstab abgeschafft.
-Ziel Abrüstungsbestimmungen war es, Deutsche Reich soweit zu schwächen,
dass es nicht mehr in der Lage sein würde, Krieg zu
führen,
-ihm aber zugleich so viel militärische Schlagkraft zu belassen, dass es
seine Ostgrenze schützen und gegebenenfalls revolutionäre Unruhen im Inneren
niederschlagen konnte.
-Teil VI des Vertrages befasste sich mit Kriegsgefangenen und
Soldatengräbern;
-Teil VII forderte Auslieferung Kaiser Wilhelms II. durch Niederlande und
stellte Kriegsverbrecherprozesse in Aussicht
-blieb aber unausgeführt.
- Teil VIII und IX behandelten die Reparationenfrage
-Grundlage Forderungen war Artikel 231, umstrittenste des ganzen
Vertragswerkes, der alleinige Kriegsschuld dem Deutschen Reich und seinen Alliierten anlastete
-Auf Höhe und Laufzeit Zahlungen konnten sich die Alliierten vorerst nicht einigen ---- die Reparationen wurden erst 1921 im Londoner Ultimatum sowie 1924 im
Dawesplan und 1930 im Youngplan geregelt
- An Sachleistungen musste Deutsche Reich fast gesamte Handelsflotte ausliefern sowie umfangreiche Lieferungen an Maschinen, Industrieanlagen, Werkzeugen,
Eisenbahneinrichtungen, Kohle etc. erbringen.
-Teile X bis XII verfügten u. a. die Enteignung allen deutschen
Eigentums im Ausland
- Internationalisierung der deutschen Flüsse sowie des Nord-Ostsee-Kanals.
- Teil XIV schließlich verfügte vor allem im Interesse Sicherheitsbedürfnisses Frankreichs und derBesetzung des Saargebietes
-50 Kilometer breiter Streifen rechts des Rheines entmilitarisiert, d. h. Deutschland
durfte hier keine Truppen stationieren und keine Befestigungen unterhalten.
4 REVISIONEN UND FOLGEN
- Foto Demonstration
- Versailler Vertrag bestimmte in hohem Maß Außenpolitik und
politische Klima in der Weimarer Republik
-Vordringliches außenpolitisches Ziel der Regierungen der Weimarer Republik war vorzeitige Räumung des besetzten Rheinlandes und die Lösung der drückenden Reparationenfrage
- Räumung des Rheinlandes wurde 1930 erreicht,
- die Reparationszahlungen wurden 1932 defacto beendet
- Im Deutschen Reich lehnten breite Kreise der Bevölkerung den Versailler
Vertrag als "Diktat von Versailles" deutlich ab
- sie forderten Revision des Vertrages als oberstes außenpolitisches Ziel der deutschen Politik
- Antidemokratische, antirepublikanische Kräfte, vor allem die Nationalsozialisten,
setzten aggressive Haltung ( Agitation ) gegen den Vertrag zusammen mit Dolchstoßlegende als wirksame propagandistische Waffe gegen das parlamentarische System ein
- schufen damit in Deutschland ein Klima, das dem Aufstieg Adolf Hitlers
außerordentlich förderlich war.
- Formal gebrochen wurde Vertrag erstmals 1935 mit Wiedereinführung
Wehrpflicht und massiven Aufrüstung und Erweiterung der Wehrmacht
- dann 1936 mit der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes
- und 1938 mit dem Anschluss Österreichs
- Alliierten nahmen gewaltsame Revision nahezu widerstandslos hin.
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