Die Sozialpolitik war gehalten, Voraussetzungen und Anreize für die Steigerung der Arbeitsproduktivität zu schaffen und hierdurch ihre eigene materielle Basis zu festigen. Sie sollte als Ausgleich die schlimmsten Auswüchse des Marktliberalismus und der Industrialisierung mildern und die Menschen gegen die einschneidensten Lebensrisiken wie Alter, Krankheit und Erwerbslosigkeit absichern. Eng damit sind sowohl die staatliche Sozialpolitik als auch die Erfolge der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung verknüpft. Recht auf Arbeit und Demokratisierung der Wirtschaft, Sozialversicherung mit dem Ziel der Sozialversorgung, Gesundheitsfürsorge mit dem Ziel der Gesundheitssicherung, Sozialfürsorge mit dem Ziel der sozialen Sicherung, Familienfürsorge mit dem Ziele, die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft wiederherzustellen, Wohnungsfürsorge mit dem Ziel der Sicherung der Heimstätte. Verfassungsrechtlich basierte die Sozialpolitik in der DDR auf den sozialen Grundrechten, wie sie in der Verfassung der DDR kodifiziert worden waren. Danach hatte jeder Bürger der DDR das Recht auf Schutz seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft Weiter heißt es in der Verfassung: Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.
Außerdem hatte jeder DDR-Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität zu. Ehe, Familie und Mutterschaft standen unter dem besonderen Schutz des Staates.
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