Soziale Sicherheit ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der sozialen Einrichtungen und deren Leistungen, auf die jedes Mitglied der Gesellschaft in persönlichen und wirtschaftlichen Notsituationen einen verbrieften Anspruch hat. Das häufig als "soziales Netz" bezeichnete Sicherungssystem wird vorwiegend von den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe getragen, umfaßt aber eine Vielzahl weiterer staatlicher und gesellschaftlicher Leistungen und Einrichtungen. Von den Vereinten Nationen wurde die soziale Sicherheit in den Artikeln 22 und 25 der Erklärung der Menschenrechte vom 12. Dezember 1948 als Forderung nach der zuvor bereits in der Atlantikcharta niedergelegten "Freiheit von Not" aufgenommen.
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