Die größte Verwandlung innerhalb unseres Jahrhunderts ist die Verwirklichung des Frauenwahlrechts, welches einen bedeutenden Anteil an der Gleichberechtigung besitzt. Als gegen Ende des 19. Jahrhunderts von einem "allgemeinen" Wahlrecht gesprochen wurde, so war damit alleinig der männliche Teil der Bevölkerung angesprochen. Man wollte die Frau nicht als vollwertige Staatsbürgerin anerkennen und begründete dies mit dem Argument, daß das "schwache Geschlecht" nicht zur Verteidigung des Vaterlandes mit der Waffe befähigt sei. Andererseits kamen Behauptungen auf, die zum Inhalt hatten, daß die häuslichen Pflichten bzw. die Pflichten einer Mutter durch ein politisches Mit-spracherecht anerkannt und "belohnt" werden müßten. Als 1789 in Frankreich die Revolution ausbrach, an der viele französische Frauen aktiv teilnahmen, richtete sich ebenfalls die Aufmerksamkeit der deutschen Frauen nach Frankreich. Viele Feministinnen erkannten dabei, daß die Realisierung von Forderungen der Frauenbewegungen, wie das Frauenwahlrecht, durchaus im Bereich des Möglichen lagen. Die Zeit schien nun gekommen zu sein, in der man die Chancen nutzen und dem Vorbild Frankreichs nachziehen wollte. Als Beleg für dieses Nachziehen kann man die steigende Fauenaktivität in der Zeit des Vormärzes und der bürgerlichen Revolution von 1848 betrachten. Mit der Herausgabe eines Reichswahlgesetzes, welches wiederum nur Männer einschloß, war die Empörung unter den Frauen aufs neue herausgefordert worden und es kam daraufhin zum Verbot jeglicher politischer Arbeit bzw. Aktivitäten der Frauen. Wie man am Beispiel von Lily Braun sehen kann, schreckte dies die Frauen jedoch keineswegs ab. Sie heilt nämlich wenig später (im Jahre 1894) eine Rede über die "Bürgerpflichten der Frau" und initiierte damit einen neuen Aufschwung in der teilweise stagnierten Entwicklung der Frauenbewegung, welche später in Richtung der Radikalen lief. Neben den Radikalen forderten ebenfalls die Sozialdemokraten 1895, vor dem Reichstag, ein Frauenstimmrecht mit allen Optionen und Zugeständnissen für die Frauen. Trotz des gemeinsamen Zieles hatten beide Gruppierungen der Frauenbewegung von Beginn an diverse Ansichten über das Frauenwahlrecht. So sahen die Gemäßigten ihre Aufgabe darin, erst die Verantwortungsfähigkeit der Frau in der Öffentlichkeit zu etablieren um später das Wahlrecht als Vollendung ihrer Anstrengungen zu verwirklichen. Die Radikalen hingegen waren völlig anderer Meinung. Für sie war das Wahlrecht der Frauen die Grundlage für die weitere Entwicklung der gesamten Gesellschaft, wodurch es notwendig ist dieses sofort einzufordern.
Die Meinungen über die Form des Wahlrechts wurden im Verlaufe der Zeit, ebenso wie die Meinungen über den Inhalt, sehr weit gefächert. Die Einen wollten, daß die Frauen nur das bestehende Wahlrecht der Männer einklagen währenddessen die Anderen ein gleiches, geheimes und allgemeines Wahlrecht forderten. Mit dem hereinbrechenden Weltkrieg stürzten alle Forderungen und Ideen über den Haufen und die Gesellschaft wurde von grundauf umgewälzt. Am Ende des Krieges gelangte man schließlich zu der Einsicht, daß die Frau für den Fortbestand des deutschen Staates enorm wichtig war. Man führte so 1918, zwecks ideologischen Aufbau des Menschen, das Frauenwahlrecht ein und verankerte es in der damaligen Verfassung. In den folgenden Jahren entstand in Deutsch-land eine bis dahin völlig unbekannt gesellschaftliche Situation. Selbstbewußte und emanzipierte Frauen nahmen immer mehr Positionen in der Politik ein, in denen sie ihre Pflichten genausogut erfüllten wie ihre männliche Kollegen in den gleichen Positionen.
Heutzutage ist das Wahlrecht für Frauen selbstverständlich und nur wenig Frauen können sich noch an die Vergangenheit, ohne politisches Mitspracherecht, erinnern. Auch die Verteilung der der Positionen von Frauen in der Politik wird heutzutage bei Parteien durch Gesetze und Quotenregelungen festgesetzt, welche besagen, daß eine Mindestanzahl von Frauen in der Partei oder als Abgeordnete vertreten sein müssen.
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