DIE NATIONALVERSAMMLUNG
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Allgemein:
Das am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche eröffnete erste deutsche Nationalparlament, die Frankfurter Nationalversammlung, sollte eine Verfassung und ein einheitliches Deutschland schaffen. Es errichtete eine provisorische Zentralgewalt mit dem österreichischen Erzherzog Johann als Reichsverweser und einem Reichsministerium mit dem Ministerpräsidenten Fürst Karl von Leiningen an der Spitze. Eine am 28. März 1849 angenommene Verfassung blieb allerdings wirkungslos. Das Parlament kam völlig unter radikalen Einfluss. Am 30. Mai 1849 nach Stuttgart verlegt, wurde es dort bald vom Militär aufgelöst. Die Wiedereinberufung des Bundestags bedeutete die weitgehende Rückkehr zum vorrevolutionären System; das Bürgertum wandte sich der so genannten "Realpolitik\" zu.
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