- Juden, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Öffentlichkeit einen Judenstern tragen.
- Der Judenstern besteht aus einem handgroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude". Er muß fest aufgenäht auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes getragen werden.
- Juden dürfen den Bereich ihrer Wohngemeinde nicht ohne einer schriftlichen Erlaubnis der Ortspolizei verlassen.
- Sie dürfen auch keinen Orden, Ehrenzeichen oder sonstige Abzeichen tragen.
Diese Polizeiverordnung ist am 15. September 1941 in Kraft getreten.
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