Aus den zahlr. german. Kleinstämmen der Zeit um Christi Geburt bildeten sich größere Stammesverbände neu (z. B. Sachsen, Franken, Alemannen). Sie besetzten auch Gebiete innerhalb der röm.
Reichsgrenze und übernahmen Grundelemente der lat. Kultur sowie Reste der spätantiken Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen. Die dt. Stämme, mit anderen Völkerschaften im Reichsverband Karls d. Gr. vereinigt, lösten sich aus diesem Verband in den Verträgen der Reichsteilungen von Verdun (843), Meerssen (870) und Ribemont (880).
Ludwig der Deutsche erhielt 843 das Ostfränk. Reich, 880 war mit dem Erwerb auch der W-Hälfte Lothringens im wesentl. die (bis 1648 gültige) Grenze zw. Frankreich und Deutschland festgelegt. Um 900 erstarkten im Abwehrkampf gegen Ungarn und Slawen die dt. Stammes-Hzgt.
: Franken, Schwaben, Bayern und Sachsen. Mit der Wahl eines gemeinsamen Königs der dt. Stämme, Konrads I. (Regierungsjahre 911-918), wurde die Unteilbarkeit des Ostfränk. Reiches festgelegt. 920 tauchte der Begriff Regnum teutonicum (dt.
Reich) auf. Seit dem 11. Jh. wurde der noch nicht zum Röm. Kaiser gekrönte Herrscher Rex Romanorum (Röm. König) genannt; staatsrechtl.
war durch die Nachfolge der im dt. Reich gewählten Könige im röm. Kaisertum das (Sacrum) Romanorum Imperium (Hl. Röm. Reich) entstanden, das Deutschland, Reichsitalien (ab 962) und Burgund (ab 1032/33) umfaßte. |