Die Bildung von politischen Parteien wurde - zumindest von den westlichen Besatzungsmächten - nicht als vorrangig betrachtet. Im Gegenteil wurden die sich frühzeitig bildenden "Antifa-Ausschüsse", die die Zusammenarbeit mit den Besatzern suchten, Ende April mit der Direktive JCS 1067, die sich an den destruktiven Vorstellungen des Morgenthau-Planes vom September 1944 orientierte, in den drei Westzonen verboten. So waren es dann die Parteien in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), die sich als Erste, nämlich entsprechend dem Befehl Nr. 2 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD), konstituieren konnten und denen sogar die Aufgabe zugewiesen wurde, die Überreste des Faschismus auszurotten und eine demokratische Staatsform vorzubereiten. Mitte Juli 1945 wurden die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Christlich Demokratische Union (CDU) und die Liberal-Demokratische Partei (LDP) zum "Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien" verbunden.
Schon Ende 1945 allerdings zeigten die zunehmenden Eingriffe der SMAD in das Parteiengefüge, dass ein wirklich demokratisches Staatswesen nicht vorgesehen war. Die zwangsweise Vereinigung der SPD mit der KPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) am 21. April 1946 stellte einen Höhepunkt dieser Entwicklung dar. Nach der am 9. Juli 1945 proklamierten Bildung der fünf Länder Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg (siehe Mecklenburg-Vorpommern) schuf die SMAD am 27. Juli 1945 elf "Deutsche Zentralverwaltungen". Die ersten Landtagswahlen in den fünf Ländern am 20. Oktober 1946, die trotz erheblicher Benachteiligung der nichtkommunistischen Parteien und vieler Manipulationen noch ein relativ gutes Bild der politischen Stimmung in der Sowjetzone ergaben, zeigten vor allem, dass die SED mit einem Stimmenanteil von etwa 47 Prozent nicht die von der Sowjetunion erwartete Akzeptanz erfuhr.
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