Frauen im römischen Reich hatten drei Namen, wenn sie verheiratet waren. Die weibliche Form des väterlichen nomen, das ihre gens oder Sippe anzeigte, und ein cognomen, wie Maior, Minor oder Tertia. Diese cognomen unterschieden die Töchter einer Familie dem Alter entsprechend. Der dritte Name einer verheirateten Frau war die weibliche Form des cognomen des Ehepartners. Unverheiratete Frauen und Frauen, die sehr ehrwürdig in der ältesten Eheform heirateten, die ich später noch erklären werde, hatten dementsprechend zwei Namen, da der letzte mangels Ehepartner bzw. Der Art der Heirat entfällt.
Sehr selten erhielt eine Frau einen zusätzlichen Namen aufgrund einer Besonderen Gabe oder Begebenheit, wie es bei den Männern der Fall war.
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