31.3.1933 erließ Hitler das ,,Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich\". Danach konnten die Landesregierungen ohne Zustimmung der Landtage Gesetze erlassen und die Verwaltung neu ordnen, d. h. auch politisch zu säubern.
Am 7.4.1933 erließ Hitler des ,,Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich\". Nach diesem Gesetz wurden insgesamt elf Reichsstatthalter eingesetzt außer in Preußen, da dort Hitler diese Funktion ausübte. Die Reichsstatthalter waren ,,für die Beobachtung der vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zuständig. Sie hatten folgende Rechte:
- den Landtag auflösen
- den Ministerpräsidenten einzusetzen und zu entlassen
- Beamte und Richter zu ernennen und abzusetzen
Doch damit war die Ländergleichschaltung noch nicht abgeschlossen. Am 30.1.1934 verkündete Hitler das ,,Gesetz über den Neuaufbau des Reiches\" Es hob die Landtage auf, übertrug die Rechte der Länder auf das Reich, unterstellte die Landesregierungen der Reichsregierung und den Reichsstatthalter dem Reichsinnenminister. Das Reich wurde zum zentral regierten Einheitsstaat. Alle Macht über das Reich ging nun von Hitler in Berlin aus. Die Auflösung des Reichsrats am 14.2.1934 (18) war nun eine logische Folge, obwohl sie eigentlich dem Artikel 2 des Ermächtigungsgesetzes widersprach, nach dem Gesetze nur von der Reichsverfassung abweichen konnten, wenn sie nicht den Reichstag oder den Reichsrat als solche zum Gegenstand hatten.
Damit war die Gleichschaltung der Länder abgeschlossen.
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