Im Gallierexkurs, beil. Gall. VI,l1,13,20, schreibt Caesar unter anderem folgendes:
In Gallia non solum in omnibus civitatibus atque in omnibus pagis partibusque, sed paene etiam in singulis domibus faationes sunt; eorum hominum, qul aliquo sunt numero atqtie honore, genera duo sunt; nam plebs paene servorum habetur loco.
Habent legibus sanctum, si quis quid de re publica a finitimis rumore ac fama acceperit, ut ad magistratum deferat neve cum quo alb communicet, quod saepe homines temerarios atqtie imperitos falsis rumoribus terren et ad facinus impeih cognitum est.
In Gallien gibt es nicht nur in allen Stämmen, ja in allen Gauen und Bezirken~ sondern auch fast in jeder einzelnen Familie Partei¬en; von den Menschen, die einiges Ansehen genießen, gibt es nur zwei Stände; der gemeine Mann nämlich wird fast wie ein Sklave behandelt.
Sie haben es gesetzlich festgelegt, dass, sollte irgendjemand ir¬gendetwas über Staatsangelegenheiten von den Nachbarn gerüchtewei¬se oder durch Hörensagen vernehmen, er dies nur der Behörde meldet und es sonst niemandem mitteilt, weil man vielfach die Erfahrung gemacht hat, dass sich die unbesonnenen und unerfahrenen Leute durch falsche Gerüchte einschüchtern und zu einer schlimmen Tat hinreißen lassen.
Militärische Abwehr und territoriale Herrschaftssicherung stehen im Vordergrund der kriegerischen Aktionen Caesars in Gallien. Eine Reihe iuristischer, historischer und politischer Begründungen wird dem römischen Leser geboten, um das Vorgehen Caesars als notwendig und im Sinn eines bellum iustum legal erscheinen zu lassen. Den Krieg gegen die Helvetier, Ariovist und die Belger rechtfertigt Caesar vor seinen Lesern nach folgendem Schema:
* Ein auf altes Recht gestützter römischer Herrschaftsanspruch,
* eine Verschwörung der Feinde und die dadurch verursachte Bedro¬hung der römischen Provinz sind Anlass genug, auch außerhalb röm. Grenzen militärische Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Als Caesar ein dauerndes römisches Regiment für ganz Gallien durchgesetzt hatte, änderte er seine Argumentation. Es geht nun nicht mehr um eine plausible Darlegung offensiver Kriegsführung, sondern um die Rechtfertigung langfristig ausgeübter Herrschaft. Dem Gallierex¬kurs kommt dafür besondere Bedeutung zu.
Es ergibt sich folgender thematischer Aufbau des Exkurses:
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