Erklärung der Bürger- und Menschenrechte
Präambel:
- Begründung der Deklaration (Unkenntnis, Vergessen, Verachtung Ursache für öffentl. Unglück)
- Aufgabe: Orientierung für andere (Rechte & Pflichten)
Artikel 1: Proklamation der Freiheit und Gleichheit aller
Artikel 2: Staatszweck (Erhaltung der Menschenrechte)
Artikel 3: Ausgangspunkt der rechtmäßigen Staatsgewalt vom Volk
gegen: Privilegien (Feudalordnung, etc...)
Monopolisierung der Macht (absoluter Machtanspruch)
Einschränkung des persönlichen Freiheitsraumes
Jedoch werden die beiden Grundsätze nicht durchgesetzt !
Volkssouveränität wird beschränkt durch:
Zensuswahlrecht
kein Wahlrecht für Frauen
Vetorecht des Königs
Rechtsgleichheit wird beschränkt durch:
Einteilung der Bürger
Person des Königs
Die Verfassung von 1791
Am 14. September 1791 leistete Ludwig XVI. seinen Eid auf die Verfassung.
Aus Frankreich war eine konstitutionelle Monarchie geworden. Der König stand nicht mehr über dem Gesetz, sondern regierte nur durch dieses, wie es die Verfassung bestimmte. Allerdings wurde ihm eine starke Exekutivgewalt zugebilligt (Oberbefehl über Heer und Flotte sowie das Vetorecht in der Nationalversammlung)
|