das erste (aus der Märzrevolution hervorgegangene) frei gewählte gesamtdeutsche Parlament, das 1848/49 in Frankfurt am Main tagte. Die Frankfurter Nationalversammlung beschloss am 28. 6. 1848 ein Gesetz über die provisorische Zentralgewalt des Deutschen Reichs und erließ am 27. 12. 1848 ein Gesetz über \"Die Grundrechte des Deutschen Volkes\".
Am 28. 3. 1849 verkündete die Frankfurter Nationalversammlung die Frankfurter Reichsverfassung. Bald danach erstarkten jedoch die gegenrevolutionären Kräfte derart, dass nur mehr ein \"Rumpfparlament\" übrig blieb, das am 30. 5. 1849 nach Stuttgart verlegt und dort kurz darauf vom Militär aufgelöst wurde.
- Die Frankfurter Nationalversammlung war im Wesentlichen ein Parlament des Bürgertums. Ihre Fraktionen wurden zur Vorstufe der deutschen Parteien. Die Frankfurter Nationalversammlung teilte sich in der nationalen Frage in Großdeutsche (für den Einschluss Deutschösterreichs) und Kleindeutsche (Ausschluss Österreichs, für ein Deutsches Reich unter Führung Preußens). In den innenpolitischen Fragen bildeten sich konservative, liberale und demokratische sowie katholisch-konfessionelle Gruppierungen.
|