Bevor aber über einen UNO-Beitritt abgestimmt werden konnte, stellte sich noch die Frage der Entsendung schweizerischer Blauhelme. Dies wäre im Hinblick auf die Beitrittsverhandlungen ein die Schweiz stärkendes Instrument. Der Bundesrat liess von einer Kommission einen Bericht verfassen, der die Verträglichkeit mit der Neutralität ergründen soll.
Während der Diskussion entflammte am 5. Juni 1967 jedoch der Sechs-Tage-Krieg im Nahen Osten zwischen Ägypten und Israel, welcher die UNO in ein schlechteres Licht rückte, war sie doch durch den zu frühen Rückzug der Friedenstruppen auf Aufforderung Ägyptens mitschuldig am erneuten Aufflammen des Krieges. Diese Ohnmacht der UNO war für viele UNO-Gegner eine Bestätigung ihrer Unfähigkeit.
Der Bericht äusserte sich im Falle einer "peace-keeping"- Mission positiv auf die Verträglichkeitsfrage, da im Gegensatz zu "enforcement"- Missionen sich die Truppen unparteiisch und gewaltlos zu verhalten hätten. Er knüpfte die Befürwortung aber an Bedingungen. Die wichtigsten waren:
- Zustimmung aller Konfliktparteien
- Unparteiisches Verhalten der UN-Friedenstruppe
- Der Bundesrat kann jederzeit mit Blick auf die Neutralität die Truppen zurückziehen
Das Militärdepartement äusserte aber Bedenken auf Grund der aktuellen Lage (Krieg im Nahen Osten) und meldete Probleme im Hinblick auf die Freiwilligenrekrutierung an (man fürchtete, dass sich nur schiesswütige "Desperados" freiwillig melden würden). Das Finanzdepartement wies auf die übermässigen Kosten, die verursacht würden und das Justiz- und Polizeidepartement sprach sich dagegen aus, weil die Bundesverfassung keine Grundlage für ein solches Unterfangen böte. Das politische Departement lenkte nach den drei negativen Äusserungen schliesslich ein.
1972 konnte ein Katastrophenhilfekorps eingerichtet werden. Sein Zweck war eine nicht-militärische Hilfe bei Katastrophen. Es kann unabhängig von der UNO eingesetzt werden.
Die Regierung verfolgte weiter den Kurs zum UNO-Beitritt und legte 1984 die Beitrittsfrage dem Parlament vor. Der Nationalrat stimmte mit 112:78 und der Ständerat mit 26:16 für eine UNO-Vollmitgliedschaft. Dieser Entscheid unterstand dem obligatorischen Referendum. Alle wichtigen Parteien auf nationaler Ebene stimmten dem Parlament zu, ausser der SVP. Auf kantonaler Ebene wurden häufig abweichende Parolen beschlossen.
Am 16. März 1986 lehnte das Schweizer Volk mit einer hohen Stimmbeteiligung von fast 51% den UNO-Beitritt zu ¾ ab. Alle Stände waren dagegen. Hauptargumente der Gegner waren die Bedenken in Bezug auf die Neutralität und die ungenügende Nutzen-Kosten-Relation. Der Souverän verschärfte damit die Gefahr der Isolation und bremste die Integrationspolitik der Regierung entscheidend.
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