Vereinbarungen über das besiegte Deutschland
- Die oberste Befehlsgewalt sollten nun die vier Besatzungsmächte haben. Die vier Oberbefehlshaber bilden, als Einheit handelnd, das höchste Kontrollorgan, den alliierten Kontrollrat. Aufgaben: 1. Eine angemessene Einheitlichkeit des Vorgehens der Oberbefehlshaber
In ihren jeweiligen Besatzungszonen sicherzustellen;
2. Pläne aufzustellen und in gegenseitigem Einvernehmen Entscheidungen,
über die wesentlich Dtschl. als ganzes betreffenden militärischen,
politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Fragen, zu treffen und
zwar gemäß den jedem Oberbefehlshaber von seiner Regierung er-
teilten Weisungen;
3. Die Überwachung einer dtsch. Zentralverwaltung, die nach den An-
weisungen des Kontrollrates tätig ist (wozu es aber nicht kam);
- Dtschl. wird in 4 Besatzungszonen aufgeteilt; in eine amerikanische-, englische-, französische- und sowjetische Zone. Berlin sollte einen gemeinsame Besatzungshoheit darstellen;
- Die Regierungen der vier Siegermächte übernehmen die oberste Regierungsgewalt in Dtschl., einschließlich aller Befugnisse der dtsch. Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden;
- Entnazifizierung
- Stationierung von Streitkräften durch die Siegermächte
- Friedenssicherung
- Vollständige Abrüstung und Entmilitarisierung
Übernahme der Regierungsgewalt und die Bildung der Besatzungszonen
Die Staatshoheit und Regierungsgewalt gingen also auf die Oberbefehlshaber der alliierten Streitkräfte über. Somit gab es keine dtsch. Beteiligung an der politischen Willensbildung. Die vier Oberbefehlshaber waren ausschließlich ihren Heimatregierungen verantwortlich. Dtschl. mußte gehorchen.
Maßnahmen der Aliierten:
1. Territoriale Neugliederung:
Bildung der 4 Besatzungszonen
2. Bildung völlig neuer Zivilbehörden und Regierungsinstitutionen:
Einsetzung eines Oberbefehlshabers für die jeweilige Besatzungszone als Militär-
gouverneur. Die vier Oberbefehlshaber bildeten den Kontrollrat, das zentrale
Herrschaftsorgan der Alliierten mit legislativen und exekutiven Funktionen.
3. Einsetzung der Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit:
Zunächst ging es um Abrüstung und Entmilitarisierung, um nationalsozialistische
Überreste zu beseitigen. Genaue Maßnahmen einer Deutschlandpolitik der vier
Besatzungsmächte sollte erst die Aufgabe der Potsdamer Konferenz sein.
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