1.1. \"Die verurteilte Person darf stehend, sitzend oder kniend hingerichtet und, falls nötig, dürfen Hände und Füße gefesselt werden. Der Befehlshaber des Erschießungskommandos wird einen Befehl geben, sich bereit zu halten. Durch Heben seines Schwertes wird der dem Kommando signalisieren, auf das Herz der verurteilten Person zu zielen. Ein schnelles Senken des Schwertes wird das Zeichen sein, zu schießen. Wenn der Verurteilte noch Lebenszeichen zeigt, wird der Befehlshaber des Erschießungskommandos einem Unteroffizier befehlen, einen letzten Schuß in den Kopf des Verurteilten abzufeuern, direkt über ihrem/seinem Ohr.\"
1.2. Dieser Text stammt nicht aus einer Kriegsvorschrift vergangener Jahrhunderte, sondern aus dem aktuellen präsidialen Dekret zur Vollstreckung der Todesstrafe in Indonesien. Schon vor Erlaß der Verordnung hat man mit der Möglichkeit gerechnet, den Hinrichtungsdelinquenten nicht sofort töten zu können, sondern ihm den \"Gnadenschuß\" geben zu müssen. Auch andere Hinrichtungsmethoden garantieren keineswegs den sofortigen schmerzlosen Tod. So kann beim Hängen dem Verurteilten der Kopf halb abgerissen werden. Auf dem elektrischen Stuhl verbrennt die Haut unter den Elektroden (siehe Pedro Medina,
Florida), Minuten bevor der Tod eintritt. Bei Steinigungen im Iran ist die Verwendung zu großer Steine verboten, da sonst der Tod zu früh eintreten könnte. Durch verschiedene Reaktionen des Stoffwechsels kann die schnelle Wirkung bei Hinrichtungen mit der \"Giftspritze\" beeinträchtigt werden.
1.3. \"Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person\", lautet Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948. Und Artikel 5 führt aus: \"Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.\" Zur Einhaltung dieser Erklärung haben sich alle UNO-Mitgliedsstaaten verpflichtet. Die Todesstrafe verstößt jedoch unwiderruflich gegen das Recht auf Leben und ist immer grausam, unmenschlich und erniedrigend. Auch 1997 wird sie noch in über 100 Staaten der Welt angewandt.
Warum?
1.4. Seitdem es die Todesstrafe gibt, versucht man ohne Erfolg ihre Notwendigkeit zu begründen. So wurde vor einigen tausend Jahren behauptet, mit der Tötung von Menschen, die gegen die Regeln der Gesellschaft verstoßen, könnten erzürnte Götter und Dämonen wieder besänftigt werden. Ähnlich wurden im Mittelalter die Hexenverbrennungen und die Inquisition begründet.
1.5. Argumente fuer und gegen die Todesstrafe
Für die Todesstrafe spricht unter anderem die Sicherungsfunktion der Todesstrafe, da
hingerichtete Mörder keine Morde mehr begehen können. Das Hauptargument ist aber eine
Abschreckung von potentiellen Mördern. Dieses Argument hat aber keine Bedeutung für
Täter, die im Affekt handeln, unter Drogen stehen oder geistesgestört sind. Es gibt viele
Untersuchungen darüber, die für oder gegen die Abschreckung der Todesstrafe sprechen. Bei
bestimmten Voraussetzungen kann man eine Abschreckung erkennen, genauso wie bei
einigen Bundesstaaten, aber es überwiegt das Gegenteil. Gerade im Vergleich der Staaten
Texas, Florida und Georgia, also den Staaten, in denen die meisten Menschen hingerichtet
werden, ist dies zu erkennen. Die Todesstrafe wirkt im Allgemeinen brutalisierend.
Gegen die Todesstrafe spricht, daß die Todesstrafe ungerecht und diskriminierend verhängt
wird. Sie trifft besonders Arme und soziale Randgruppen. Darüber gibt es viele
Untersuchungen, die unter Berücksichtigung verschiedener Einflüsse, zu unterschiedlichen
Ergebnissen kommen. Die Farbe des Opfers spielt bei dem Urteil auch eine Rolle. Bei
weißen Opfern wird der Täter öfter zum Tode verurteilt als bei andersfarbigen Opfern. In der
Gesamtheit läßt sich feststellen, daß Minderheiten überproportional von der Todesstrafe
betroffen sind. Ein weiteres Argument dagegen ist, daß trotz sorgfältiger Gerichtsverfahren
eine Hinrichtung von Unschuldigen nicht ausgeschlossen werden kann.
2.1. Daten und Fakten
Im Jahre 1995 wurden nach vorliegenden Erkenntnissen 2931 Gefangene in 41 Ländern
hingerichtet und 4165 Menschen in 79 Ländern zum Tode verurteilt. Es sind dies nur die Fälle, die amnesty international bekannt geworden sind. Die tatsächlichen Zahlen liegen mit Sicherheit höher.
Wie schon für die Vorjahre gilt auch für 1995, daß die weitaus meisten registrierten Hinrichtungen in nur einigen wenigen Staaten vollzogen worden sind. So erhielt amnesty international Berichte über 2190 in der Volksrepublik China, 192 Exekutionen in Saudi Arabien und über mehr als 100 Hinrichtungen in Nigeria. Diese drei Staaten allein sind für mehr als 85 % aller von amnesty international weltweit erfaßten Hinrichtungen verantwortlich.
Berichte aus inoffiziellen Quellen zufolge sind auch in Kasachstan 1995 101 Todesurteile
vollstreckt worden, während offizielle Stellen lediglich 63 Hinrichtungen einräumten. Ebenso
gingen Meldungen über zahlreiche Hinrichtungen im Irak ein, doch erwies es sich für amnesty international als unmöglich, sie in den meisten Fällen zu bestätigen oder eine Gesamtzahl zu ermitteln.
2.2. Der Fall Karla Tucker
Karla Tucker hatte 1983 mit ihrem Freund im Drogenrausch 2 Menschen erschlagen. Die
Geschworenen berieten 3 Stunden lang, um sie zum Tode zu verurteilen. Alle Möglichkeiten
waren ausgeschöpft, um das Urteil in lebenslänglich abzuändern. Sie hätte nur noch durch
eine Begnadigung gerettet werden können. Aber der texanische Begnadigungsausschuß
hatte ihr Gnadengesuch am 2. Februar 1998, einen Tag vor dem Hinrichtungstermin, mit 16
zu 0 Stimmen abgelehnt. Auch der Gouverneur von Texas, George W. Bush, hatte einen
30tägigen Hinrichtungsaufschub abgelehnt. Karla Tucker war die erste Frau, die seit dem
amerikanischen Bürgerkrieg in Texas hingerichtet wurde. Viele Anwälte behaupten, Karla
Tucker sei hingerichtet worden, damit der Staat die Gleichheit von Frauen und Männern vor
dem Gesetz dokumentieren kann. Seit 1976 wurden in den USA 433 Menschen hingerichtet, darunter 2 Frauen. Die Hinrichtung von Karla Tucker führte zu einer weltweiten Debatte über die Todesstrafe.
2.3. Besonderes Aufsehen hat der Fall des schwarzen Journalisten Mumia Abu Jamal erregt. Er gehörte in den siebziger Jahren der Black Panther Party an. Seit den achtziger Jahren zählt er zu den bekanntesten schwarzen Journalisten.
1982 wurde er der Ermordung eines Polizisten beschuldigt und in einem haarsträubenden Verfahren von dem rassistischen Richter Albert Sabo zum Tode verurteilt. Der berüchtigte Richter Sabo hat bereits 32 Menschen zum Tode verurteilt, davon 30 Schwarze.
3.1. Verfahren von Hinrichtungen
3.1.1. Die Hinrichtung durch tödliches Gas wurde 1994 in Kalifornien als eine grausame und
ungewöhnliche Strafe vom Bezirksgericht verurteilt. Es heißt, daß diese Art von Hinrichtung
den menschlichen Anstand verletze und keinen Platz in der zivilisierten Gesellschaft hätte.
Somit würde sie die kalifornische Verfassung verletzen.
3.1.2. 1986 wurde die tödliche Injektion als Hinrichtungsverfahren eingeführt. Verbrecher, die vor 1986 zum Tode verurteilt wurden, wird die Wahl zwischen dem Tod durch Strang oder die tödliche Injektion gegeben. Auch die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando wurde 1996 noch praktiziert. Aber verschiedene Staaten haben die Ansicht, die tödliche Injektion als einziges Hinrichtungsverfahren zuzulassen.
3.1.3. Außer diesen drei Verfahren kommt noch der Elektroschock in Frage. Es gibt aber
verschiedene Fälle, bei denen eine Hinrichtung bis zu 45 Minuten dauerte, weil die Stärke
eines Elektroschocks von den Ärzten unterschätzt wurde.
3.1.4. Die lange Haftzeit und die unmenschlichen Haftbedingungen in den Todeszellen werden häufig kritisiert. In den USA sterben mehr Todestraktinsassen an einem altersbedingten Tod, als durch eine Injektion. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Auslieferung eines Deutschen, der mit der Todesstrafe bedroht war, durch Großbritannien an die USA, aus diesen Gründen für unzulässig erklärt.
3.1.5. Viele Institutionen kämpfen gegen die häufige Verhängung der Todesstrafe in den USA, weil keine Demokratie so bedenkenlos hinrichtet, wie die USA. Selbst in Rußland wird die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt.
Es gibt eine Richtlinie der UN in Sachen Todesstrafe. Dieser Minimalkonsens, auf den sich
die Staaten der Welt einigen konnten, besagt, daß \"das auf dem Gebiet der Todesstrafe zu
verfolgende Hauptziel ... die zunehmende Einschränkungen der Zahl der Straftaten ist, für
die die Todesstrafe verhängt werden darf, wobei das zu erstrebende Hauptziel die
Abschaffung dieser Strafe ist\".
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