Die überlebenden französischen Soldaten gingen in den Untergrund. Sie bildeten im unbesetzten Süden verschieden kleine Untergrundorganisationen und waren in der Organisation de Résistance de l´armée (ORA) organisiert.
Immer mehr junge Franzosen verweigerten die Zwangsarbeit und versteckten sich in den Südfranzösischen Wäldern. Sie wurden Maquis genannt. Von ihren kleinen Stützpunkten in den Wäldern aus unternahmen sie verschiedene Aktionen gegen die Miliz von Vichy und gegen SS Verbände. Diese Aktionen hatten sowohl einen politischen als aber auch einen
praktischen Sinn, denn auf diese Weise konnten sich die Marquis mit Waffen und Lebensmitteln versorgen. Außerdem wurden sie noch durch große Teile der Bevölkerung unterstützt. Diese Unterstützung bestand wohl zumeist aus Lebensmitteln und Informationen.
1944 wurde die Zahl der sog. Marquisards auf ca. 40.000 Mann geschätzt, die sich in den Wäldern regelrecht verschanzt hatten. Es hätte wohl fast 5 deutsche Kompanien gebraucht, um sie aus den Wäldern vertreiben zu können.
1944 gelang es dem französische General Koenig die Marquis, die ORA und andere kleine Gruppen zu der Forces Francais de l´Interieur (FFI) zu vereinigen. Bis zur Landung der Alliierten am 6. Juni 1944 wartete die FFI bevor sie offen gegen die deutschen Besatzer Vorging. In der Zwischenzeit führte sie jedoch zahlreiche Sabotageakte und Attentate durch.
Die Streitkräfte der Résistance, also des französischen Widerstandes, hatten durch Informanten,
Sabotageaktionen und Guerillakämpfen einen großen Beitrag zur Unterstützung der Alliierten
geleistet. Manche Ortschaften waren schon früher von den résistants eingenommen worden, doch da
hatte sich die Wehrmacht meistens furchtbar gerächt. Der berühmteste Fall ist das kleine Dorf
Oradour-sur-Glane, dessen gesamte Bevölkerung von der Wehrmachtsdivision «Das Reich» am 10.
Juni 1944 hingerichtet wurde. Die Deutschen hatten Kinder und Frauen in die Kirche getrieben und
dann das Gebäude angezündet, danach exekutierten sie die männlichen Dorfbewohner: 642
Menschen wurden bei dieser Vergeltungsmaßnahme erschossen oder bei lebendigem Leibe verbrannt.27
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