- sie wurden 1919/20 zur Beendigung d. 1. Weltkrieges ausgehandelt
TEILNEHMER:
- 18. Januar 1919 nahmen i. Paris d. Entente-Mächte sowie d. ihnen assoziierten Staaten d. Verhandlungen über einen Friedensvertrag auf
- Sowjetrussland sowie d. besieg. Staaten blieben v. d. Verhandlungen ausgeschlossen
- bestimmt wurden d. Verhandlungen vom "Rat der Vier" (den "Großen Vier")
1. - Woodrow Wilson, Präsidenten d. USA
2. - David Lloyd George, Premierminister v. Großbritannien
3. - Georges Clemenceau, Premierminister v. Frankreich
4. - Vittorio Emanuele Orlando, Ministerpräsidenten v. Italien
- versuchten i. erster Linie ihre eigenen Interessen + Ziele durchzusetzen
Ziele:
- Wilsons:-> Schaffung eines Völkerbundes -> Instrument zur Friedenssicherung
- Lloyd George:-> strebte Ausschaltung Deutschlands als Konkurrent auf d. Weltmarkt an -> aber auch d. Erhaltung eines dt. Staates-> stark genug wäre, sich gegen d. v. Sowjetrussland ausgehenden Gefahren z. behaupten
- Clemenceau:-> die Sicherheit Frankreichs garantiert wissen
3.1 Der Friedensvertrag von Saint-Germain
- d. Vertrag v.
- Saint-Germain betraf Österreich
- unterzeichnet am 10 Sept.1919
- Bestimmungen:
- Österreich tritt ab:
- Südtirol an Italien
- Böhmen, Mähren u. Teile d. österreichischen Schlesien an d. Tschechoslowakei
- d. Südsteiermark u. einen Teil Kärntens an Jugoslawien
Anerkennung d. Mitschuld am Kriegsausbruch
u. dementsprechende Reparationsleistungen
Verbot d. Anschlusses an d. Dt. Reich
- Beschränkung d. österreichischen Armee auf
30 000 Mann
3.2 Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine
- d. Vertrag v. N.-sur-Seine betraf Bulgarien
- unterzeichnet am 27. Nov. 1919
- Bestimmungen:
§ Bulgarien tritt ab:
- d. Süd-Dobrudscha an Rumänien, dass das Gebiet bereits 1913 besetzt hatte
- West-Thrakien an Griechenland
- Teile von Makedonien an Jugoslawien.
Beschränkung d. bulgarischen Armee auf
20 000 Mann.
3.3 Der Friedensvertrag von Trianon
- d. Vertrag v. Trianon betraf Ungarn
- Vertrag am 4.Juni 1920 unterzeichnet
- Bestimmungen:
§ Ungarn tritt ab:
- d. Slowakei u. einen Teil Rutheniens an d. Tschechoslowakei
- Siebenbürgen u. d. östliche Banat an Rumänien
- Kroatien, Slawonien u. d. westliche Banat an Jugoslawien
- d. Burgenland (mit Ausnahme von Ödenburg)
an Österreich.
Beschränkung d. ungarischen Armee auf
35 000 Mann.
3.4 Der Friedensvertrag von Sèvres
- d. Vertrag v. Sèvres betraf das Osmanische Reich
- unterzeichnet am 10.August 1920
- Das Osmanische Reich verliert:
- Mesopotamien, Syrien, Arabien, Armenien und Kurdistan
- Smyrna (Izmir), Thrakien, die Inseln Imbros und Tenedos an Griechenland.
Italien wird im Besitz des Dodekanes mit Rhodos,
den es 1912 besetzt hatte, bestätigt.
Das Osmanische Reich wird auf Anatolien und
die Region Konstantinopel (Istanbul) reduziert.
Wiederherstellung der Kapitulationen.
Entmilitarisierung der Meerengen unter der Aufsicht einer Meerengenkommission.
Beschränkung der Armee auf 50 000 Mann und Abbau der Flotte.
3.5 Der Friedensvertrag von Lausanne
- d. Vertrag v. Lausanne betraf die Türkei
- untersch. 24.Juli 1923
- Türkei erhält volle Souveränität über d. östl. Thrakien, d. Meerengen und ganz Kleinasien.
- Aufhebung d. Kapitulationen
- Umsiedlung d. griechischen Minderheiten aus d. Türkei u. d. türkischen Minderheiten aus Griechenland
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