Vorwort
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Wir versetzen uns in das Mittelalter zurück. Etwa in die Zeit um 1400 n. Chr. Es gab
praktisch noch keine Volksbildung. Die allermeisten Menschen waren aufgrund ihrer
Armut täglich mit dem Überleben beschäftigt. In jener Zeit kam es zu einer
Verfolgung von Menschen, vor allem von Frauen. Die Hexenverfolgung fand, nicht
nur im so genannten finsteren Mittelalter, sondern in erster Linie nachher statt. Die
Jahre 1300 -. 1750 sind der Zeitraum, in dem sich die meisten Hexenprozessen
abspielten.
Die Anfänge des Hexenglaubens
Die Massenhysterie gegen Frauen in früheren Jahrhunderten hatte ihren Ursprung in
den heidnischen Götter- und Dämonenvorstellungen. Viele Dinge, die für uns heute
selbstverständlich sind, konnten sich die Menschen zur damaligen Zeit nicht erklären
und verbanden diese mit Dämonen, Geistern, Elfen und Göttern. Frauen, die etwas
von Heilkunde verstanden und Krankheiten behandelten wurden leicht in Verbindung
mit Hexen gebracht. Auch Hebammen kamen leicht in diesen Ruf. Jeder Mensch, der
nicht exakt in die Vorstellungen passte wurde schnell als Hexe abgestempelt.
Hässliche Frauen, verwitwete Frauen oder verkrüppelte Frauen mussten somit Hexen
sein.
Worum geht es bei der Hexenverfolgung überhaupt: Frauen wurden beschuldigt, mit
dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden sie gefoltert und
hingerichtet. Es ist auffallend, das die meisten Hexen-Hinrichtungen im
deutschsprachigen Europa stattfanden. Angefangen hat der Hexenwahn allerdings in
Frankreich. Eine bekannte Frau war Jeanne d\'Arc. Sie wurde 1431, erst 20jährig, als
Ketzerin verbrannt.
In den Anfängen des Mittelalters allerdings, war die Ausübung der Hexerei sogar
zugelassen. Erst danach wurde sie als Ketzerei bezeichnet. Nach dem damaligen
Glauben konnten Hexen sowohl Gutes als auch Böses vollbringen. So nahmen
höher gestellte Personen wie Grafen oder Fürsten sogar Hexen in ihren Dienst. Zum
Beispiel stelle der Graf von Kyburg 1382 eine Hexe an, die sich auf die Zinnen seiner
Burg stellen und ein Gewitter aufziehen lassen sollte, um so eine Armee von Feinden
zu zerstreuen. Die Männer der Kirche meinten, Hexen hätten "mit Gottes Erlaubnis"
Macht über das Wetter. Sie wollten nicht das bestrafen, was Gott erlaubt hatte. So
wurde der Hexenglaube von der Kirche teilweise sogar geduldet. Jedenfalls wurden
der Teufel, aber auch die Hexen von der Bevölkerung verantwortlich gemacht für
schlechtes Wetter, Missernte, Fehlgeburten, die Pest usw.
Später wurde von den Hexen angenommen, sie könnten jegliche Form von Unglück
verursachen: Krankheit, Streit, Tod und Naturkatastrophen.
Hexenverfolgung
In jener Zeit, da es noch keine Zeitungen gab, waren die Gerüchte die
hauptsächlichsten Informationsquellen. Man kann sich ausmalen, wie viel Dichtung
und wie wenig Wahrheit damit weitergegeben wurde. Jedenfalls wurde so die Gefahr
durch Hexen und Zauberer in den Köpfen der Menschen immer mehr dramatisiert
und aufgebauscht.
Im 13. Jahrhundert wurde die Angst vor Hexen und der Hexenwahn so übermächtig,
dass die Menschen anfingen, sie zu verfolgen. Zunächst werden die angeklagten
Hexen durch weltliche Gerichte verurteilt.
Im Laufe der Zeit mischten sich die bischöflichen Gerichte in die Hexenprozesse ein.
Die Bischöfe waren nicht nur reine Kirchenmänner, sondern waren auch gleichzeitig
Landesfürsten. Im Jahr 1235 wurde die so genannte Inquisition eingerichtet. Hier vermischten sich die weltlichen mit den bischöflichen Gerichten. Ein päpstliches Schreiben (sog. Bulle; ein gesiegeltes Schreiben) von 1484 leitete die Hexenverfolgung ein. Ein weit
verbreitetes Buch , das beschrieb wie die Hexenverfolgung und die Prozesse
stattfinden sollten war der Hexenhammer des Inquisitors Heinrich Cramer von 1487.
Die Urteile und die Verfolgung von "Hexen" durch die Inquisitionsgerichte nahmen
immer größere Ausmaße an. Hexen wurden von da an auch als Ketzer oder
Ketzerinnen bezeichnet. Damit wurde ihnen unterstellt, das sie auch gegen den
Glauben der Kirche verstoßen haben.
Hexenprozesse
Nur durch die Gerichte ausgewählte Verteidiger durften die Angeklagten vertreten.
Als Zeugen wurden nur Belastungszeugen zugelassen.
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde das alte Anklageverfahren der Anzeige der
Hexerei durch das Inquisitionsverfahren verdrängt. Nun musste das Geständnis der
Angeklagten zur Schuldigsprechung hinzukommen. Ohne Geständnis konnte eine
Hexe nicht mehr hingerichtet werden. Die Folter wurde dabei als Mittel zum
Erpressen von Geständnissen eingesetzt. Der übliche Fortgang war: Angezeigt,
verhaftet, gefoltert, verbrannt.
Andererseits galt Schweigen ebenfalls als Geständnis. Verweigerten Hexen die
Aussage, so wurden sie verurteilt: \"Der Hexerei überführt durch Schweigen der
Angeklagten.\" Die Ungerechtigkeit der Prozessordnung führte auch in anderen Fällen
dazu, dass Frauen als Hexen verurteilt wurden: So gab es ein Gesetz, nach dem das
Zeugnis eines Mannes vor Gericht auch dann für wahr galt, wenn mehrere Frauen
das Gegenteil ausgesagt hatten. Die Frauen hatten zu der Zeit überhaupt keine
Rechte.
Die überlieferte vorchristliche Rechtsprechung lehnte den Gebrauch der Folter ab.
Sie betrachtete einen Angeklagten so lange für unschuldig, bis seine Schuld
erwiesen wurde. Christliche Kreuzritter und Inquisitoren kehrten das Verfahren um.
Der Gebrauch der Folter durch die Inquisition machte jeden Beweis der Unschuld
unmöglich. \"Keine Macht der Welt konnte den Gefangenen retten, er war verdammt.\"
Die Gesetze der Hexenverfolgung erlaubten keinen Widerruf des Geständnisses
nach der Folter. Diejenigen, die versuchten, ihre Bekenntnisse zu widerrufen, wurden
wiederum in die Folterkammer gebracht und erneut gefoltert. Zum einen, um sie von
ihrem Widerruf zu reinigen und zum anderen, um ihnen erneut ein \"wahres
Geständnis\" abzupressen. Jedes Anzeichen von Angst galt - ebenso wie die Anzeige
durch ein anderes Opfer der Folter - als Schuldbeweis.
Um den offiziellen Eindruck zu vermitteln, dass die Inquisitoren keine
grausamen Ungeheuer waren, benutzten sie kunstvolle Wortklaubereien.
Hexenproben
Ähnlich wie die Anklagen zielen auch diese "Experimente" darauf, Hexen ihre Schuld
nachzuweisen. Nach Ansicht der Hexenrichter hinterließ der Umgang der Hexe mit
ihren teuflischen Liebhabern Flecke auf der Haut, die blutleer und
schmerzunempfindlich sein sollten. Man sucht sich nun Warzen, Muttermale u.a. auf
der Haut der Angeklagten und sticht hinein. Nachweislich wurden dazu von den
Folterknechten auch einziehbare Messer benutzt, die keine blutenden Wunden
hinterließen. Man nahm an, dass eine Hexe, die vom Teufel besessen ist, ihre Seele verloren hat. Demzufolge müsse sie leichter sein als andere Menschen. Man warf die
vermeintliche Hexe also - an Händen und Füßen gefesselt - in das Wasser.
Schwamm sie auf der Oberfläche, dann war sie - \"logischerweise\" - eine Hexe und
musste verbrannt werden. Ging sie unter und ertrank, war sie zwar unschuldig, aber
trotzdem tot.
Ausmaße des Hexenwahns
Von den meisten Prozessen sind keine Protokolle erhalten, oft wurden gar keine
geführt. Der so genannte \"Hexenwahn\" erreichte im späten 15. Jahrhundert, zu
Anfang des 16. Jahrhunderts erschreckende Ausmaße.
Die Zahl der Opfer wurde in Europa auf ungefähr 100.000 geschätzt, in Deutschland waren es etwa 20.000. Diese großen Hexenverfolgungen fanden ausschließlich nur im katholischen europäischen Raum statt.
Als Gnadenerweis galt, wenn das Opfer bereits vor der Verbrennung erdrosselt bzw.
erwürgt wurde. Der Feuertod sollte die gereinigte Seele der Hexe in den Himmel
eingehen lassen. Die Hexenjagd konnte sich selbst tragen, weil sie zu einem bedeutenden Gewerbe wurde und das Einkommen vieler sicherte. Der örtliche Adel, Bischöfe, Könige,
Richter, Gerichte, Gemeinden und städtische Bedienstete erhielten ihren Anteil an
der Beute, die die Inquisitoren aus dem Nachlass ihrer Opfer zusammentrugen. Die
Opfer hatten sogar den Strick mit dem sie an den Pfahl gebunden und das Holz mit
dem sie verbrannt wurden zu bezahlen. Jeder einzelne Foltergang hatte seine
eigene Gebühr. Nach der Hinrichtung einer vermögenden Hexe gönnten sich ihre
Richter ein üppiges Mahl auf Kosten des Opfers.
Das Ende des Hexenwahns
Nach der Kirchenspaltung durch die Reformation brachen die kirchlichen
Inquisitionsgerichte zusammen. In der Folge wurden Zaubereiprozesse nur noch vor
weltlichen Gerichten behandelt. Langsam bekamen die Menschen, auch durch die
Lehren von Martin Luther, Einsicht in die falsche Handlungsweise der Kirche. Er
nahm den Menschen die Angst vor Geistern und Dämonen. Auch wandelte er die
Vorstellung der Menschen von einem strafenden Gott in einen guten und gütigen
Gott. Er predigte und protestierte gegen den Ablasshandel, bei dem die Gläubigen
ihre Sünden mit Geld bezahlen konnten. Damit nahm der Aberglaube der Menschen
ständig ab. Gleichzeitig wurde der bis dahin große Einfluss der Kirche immer geringer.
Die Hexenprozesse endeten, als nicht mehr die Kirche, sondern die Vernunft den
Verstand der Menschen lenkte, und damit den Aberglauben beendete.
Der Hexenwahn war zwar nicht sofort besiegt, vielmehr lebte er teilweise im
Aberglauben weiter. Die letzte Hexenverbrennung fand in Bayern 1775 statt.
Die Aufklärung brachte unter anderem eine Humanisierung des Strafrechtes hervor.
Dazu gehörte auch die Abschaffung der Folter. Man erkannte, dass sie ein
untaugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sei.
Nach den dann noch folgenden Glaubenskriegen fand man sich damit ab, dass es in
Westeuropa zwei Möglichkeiten des christlichen Glaubens gab. Es gab von nun an
nicht nur die katholische, sondern auch die evangelische Kirche. Damit verbunden
war die Achtung vor der Religion des anderen und der Menschenwürde im
allgemeinen.
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