I. In den Gauen ist die Propaganda und Aufklärung des deutschen Volkes über die Notwendigkeit des Arbeitseinsatzes und die Durchführung wichtiger Maßnahmen zur Betreuung der eingesetzten Jugend und Frauen, ebenso die Obsorge für den Zustand von Lagern und Unterkünften, Aufgabe der Gauleiter der NSDAP.
Sie sichern ferner die engste und kameradschaftlichste Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen.
II. Vornehmste Pflicht des Generalbevollmächtigten, ja die einzige Voraussetzung für das Gelingen seines Auftrages ist, daß er sich der vorbehaltlosen Mitarbeit und des Einvernehmens aller obersten Reichsstellen - besonders auch der Dienststellen der Wehrmacht - deren Aufgabengebiete in diesen Auftrag hineinreichen, versichert.
III. Ebenso unerläßlich ist das Einverständnis aller Reichsleiter der Partei und ihrer Organisationen, besonders auch die Mitarbeit der Deutschen Arbeitsfront und der Einrichtungen der Wirtschaft
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