3.1. Die Frankfurter Nationalversammlung ( Paulskirchenparlament )
Wie von der Heidelberger Versammlung am 5. März eingeladen, tritt vom 31. März bis zum 3. April in Frankfurt das Vorparlament zusammen und beschließt die Einberufung einer verfassunggebenden deutschen Vollversammlung.
Diese sollte nach allgemeinem, gleichem und direktem Wahlrecht gebildet werden. Alle selbständigen Männer ab 25 Jahren waren wahlberechtigt.
Der Plan des Mannheimer Gustav Struve, das Vorparlament in ein permanent tagendes revolutionäres Organ mit exekutiven Vollmachten umzuwandeln, schreckte die gemäßigte Mehrheit ab.
Am 18. Mai trat die erste gesamtdeutsche Nationalversammlung unter dem Vorsitz von Heinrich von Gagern in der Paulskirche in Frankfurt zusammen. Die Versammlung umfaßte 586 Abgeordnete, die hauptsächlich aus der Schicht des Bildungsbürgertums stammten (Juristen, Professoren, Lehrer), da die Arbeit als Abgeordneter nicht vergütet wurde, konnten nur diese es sich finanziell leisten, sich wählen zu lassen. Auserdem waren sie die einzige Befölkerrungsschicht mit politischer Bildung.
Die Aufgabe der Nationalversammlung bestand darin, einen deutschen Staat zu schaffen, wobei sie sich für die groß- oder kleindeutsche Lösung entscheiden sollten, und sie sollten diesem Staat eine Verfassung geben.
Es gab fünf große Gruppen in der F.N. : die Konservativen, sie wollten die alte Ordnung mit einem absoluten Fürsten; die Katholiken, sie waren sowohl gegen die Bevormundung von Seiten des Staates, als auch gegen den Liberalismus; die Liberalen und die radikal-liberalen Sozialisten, welche die Reformen durchführen wollten; und die Demokraten, sie wollten die Volkssouveränität, die allgemeine Gleichheit, eine Republik oder konstitutionelle Monarchie.
Die Fragen, die sich der F.N. stellten, waren hauptsächlich, ob Österreich mit in den neuen deutschen Nationalstaat aufgenommen werden sollte (großdeutsche oder kleindeutsche Lösung), ob die Verfassung auf konstitutioneller oder demokratischer Basis entstehen sollte und wie die Soziale Frage gelöst werden könnte.
3.2 Provisorische Regierung
Zunächst setzte die F.N. im Juni 1848 eine provisorische gesamtdeutsche Regierung nach dem Muster der konstitutionellen Monarchie ein.
Als Reichsverweser (Reichsverwalter) wurde Erzherzog Johann von Österreich ernannt.
Dieser Regierung fehlte es jedoch an einer konkreten Machtbasis.
Während die F.N. über die Probleme, die sie zu lösen hatte debattierte, konnten die alten Mächte die Zeit für eine politische Gegenoffensive verwenden.
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