Das neoabsolutistische System setzte sich durch diese außenpolitischen Mißerfolge einer starken Kritik aus. Gleichzeitig ging der Kampf zwischen den Anhängern des Föderalismus und jenen des Zentralismus weiter. Immer lauter wurde der Ruf nach einer Konstitution, einer Verfassung. Die Deutschliberalen (Angehörige der deutschsprachigen, bürgerlichen Oberschicht) wollten nur eine sehr beschränkte Autonomie der Kronländer zulassen. Als Anhänger des Zentralismus forderten sie einen straff geführten und von Wien aus gelenkten Einheitsstaat mit überwiegend deutschen Beamten.
Ihre Gegner, besonders Tschechen und Ungarn (Magyaren) vertraten den Föderalismus (lat. foedus= Bund), eine Staatsform mit autonomen Einzelstaaten. Sie forderten daher mehr Rechte für die Landtage, in denen mit wenigen Ausnahmen Nichtdeutsche die Mehrheit bildeten. So kam es in den sechziger Jahren zu mehreren Versuchen dem einen oder dem anderen Prinzip zum Durchbruch zu verhelfen
Das föderalistisch orientierte Oktoberdiplom (1860), das vor allem den Ungarn große Zugeständnisse machte, wurde von den Deutschliberalen völlig abgelehnt. Das Februarpatent (1861) vertrat mehr liberales und zentralistisches Gedankengut: Der Reichsrat, das Parlament für den gesamten Staat, bestand aus zwei Kammern, dem Herrenhaus und dem Abgeordnetenhaus. Das Herrenhaus setzte sich aus erblichen und vom Kaiser auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden von den Landtagen entsandt. Die Landtage der einzelnen Kronländer setzten sich aus vier Kurien (lat. = Abteilungen eines Volkes, Interessengruppen) zusammen: Großgrundbesitzer, Handels- und Gewerbekammern, Städte und Märkte, Landgemeinden. Wahlberechtigt waren alle erwachsenen Männer, die mindestens zehn Gulden Steuer zahlten ("Zehnguldemmänner"). Dieses Zensuswahlrecht, an Besitz, Einkommen oder Steuerleistung gebunden, gewährte nur 6% der Gesamtbevölkerung das Wahlrecht.
Nur mit Hilfe dieses undemokratischen Kuriensystems, das die dritte und vierte Kurie zugunsten der ersten sehr benachteiligte und einem sehr großen Teil der Bevölkerung (Fabrikarbeitern, Landarbeitem, Frauen ) überhaupt kein Wahlrecht zubilligte, glaubten die Deutschen die Mehrheit in den Landtagen und im Abgeordnetenhaus halten zu können. Alle nichtdeutschen Nationen lehnten daher das Februarpatent ab.
Der deutsche Dualismus
1862 war Otto von Bismarck von Wilhelm I zum preußischen Ministerpräsidenten bestellt worden . Dieser wollte die Lösung der "Deutschen Frage" zugunsten Preußens selbst mit Gewalt erreichen. Bewußt verschärfte er den preußisch-österreichischen Konflikt in der schleswig-holsteinischen Frage. Es kam schließlich zum Zweifrontenkrieg Österreichs gegen Preußen und Italien. Wegen der waffentechnischen Unterlegenheit des österreichischen Heeres (Niederlage bei Königgrätz, l866) ging der Krieg verloren .
Gegenüber Preußen mußte Österreich auf seine seine Mitgliedschaft im Deutschen Bund verzichten und die Einverleibung Schleswig-Holsteins durch Preußen anerkennen. An Italien mußte Venetien abgetreten werden. Damit hatte Österreich seine "Vormachtstellung" in Deutschland und in Oberitalien einigebüßt.
Der österreichisch-ungarische Ausgleich
Da Österreich nicht nur außenpolitisch isoliert, sondern auch innenpolitisch stark belastet war, mußte sich Franz Joseph mit den Magyaren verständigen. Im Februar 1867 wurde der Ausgleich mit Ungarn beschlossen. Mit der Vollendung des staatsrechtlichen Dualismus ("Zweiheit") bestand die Monarchie aus zwei Teilen: In der westlichen Reichshälfte ("Zisleithanien") dominierte das deutsche Element, in der östlichen ("Transleithanien") das magyarische (die Leitha war bis 1921 Grenzfluß zwischen Österreich und Ungarn).
Gemeinsam waren den beiden Reichshälften die Außenpolitik, die Armee und die Finanzen (Realunion). Die Österreichisch-ungarische Monarchie kannte daher drei gemeinsame kaiserliche und königliche (k. u. k.) Ministerien, ("Reichsministerien"), die beiden Parlamenten (in Wien und in Budapest) verantwortlich waren. Franz Joseph wurde in Budapest zum König von Ungarn gekrönt.
Den Behörden und ihren Vertretern, die nur Angelegenheiten der ikm Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (erst ab 1915 wurde dafür die offizielle Bezeichnung Österreich eingeführt) behandelten, wurden die Buchstaben "k. k" (kaiserlich-königlich) und den für rein ungarische Angelegenheiten zuständigen der Buchstabe "k." (königlich) vorangestellt.
Während die Polen ihre eigene Landessprache als Amtssprache durchzusetzen vermochten, drangen die Tschechen mit ihren nationalen Forderungen nach einer Personalunion mit Österreich und einer rechtlichen Gleichstellung Böhmens mit Ungarn nicht durch. Die Deutschen und die Magyaren lehnten dies ab. Daraufhin verschärfte sich der Nationalitätenkampf vor allem in Böhmen.
Das neue Wahlrecht von 1871 brachte eine geringfügige Verbesserung: Die Abgeordneten zum Reichstag wurden nicht mehr von den Landtagen, sondern direkt von den Wahlberechtigten der vier Kurien gewählt.
Nach dem Selbstmord des Kronprinzen Rudolph (1889) wurde Erzherzog Franz Ferdinand, der für einen Trialismus ("Dreiheit") an Stelle des Dualismus eintrat, neuer Thronfolger.
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