Am 23. August 1939 schloss Hitler mit Stalin einen Nichtangriffspakt, der in Moskau von den Außenministern Molotow und Ribbentrop unterzeichnet wurde. Dabei versicherten sich das Deutsche Reich und die Sowjetunion wechselseitig Neutralität im Falle eines Angriffs auf Dritte. Das Abkommen sah in einem geheimen Zusatzprotokoll die Aufteilung Osteuropas in Einflusssphären vor; so wurde z.B. Polen zwischen beiden aufgeteilt, Finnland, Estland, Lettland, Litauen und Bessarabien fielen an die Sowjetunion, Hitler sicherte sich durch diesen Vertrag das Nichteingreifen der UdSSR bei seinem Überfall auf Polen, der am 1. September 1939 begann. Als Hitler am 1. September 1939 Polen angriff, erklärten Großbritannien und Frankreich Deutschland den Krieg. Nach großen Anfangserfolgen (Eroberung Polens und Frankreichs) erklärte Hitler im Juni 1941 der Sowjetunion und im Dezember desselben Jahres den USA den Krieg. Am 19. Dezember 1941 übernahm Hitler selbst den Oberbefehl über das deutsche Heer, im April 1942 erfolgte die Selbsternennung zum "Obersten Gerichtsherrn".
Anfang der 40er Jahre begannen die Nationalsozialisten auch mit der Umsetzung der sogenannten Endlösung. Dies ist ein Nationalsozialistischer Begriff zur Verschleierung der systematischen Deportation und Ermordung der Juden in Deutschland und im vom Hitler-Deutschland besetzten Europa. Seit der Machtergreifung Hitlers war die jüdische Bevölkerung vielfältigen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt, die sich mit Beginn des Krieges zu brutalen Terrormaßnahmen steigerten. Auf der Wannseekonferenz 1942 wurden die technisch-organisatorischen Vorraussetzungen für die so genannte "Endlösung der Judenfrage" geschaffen. Es begann die Massenermordung (Holocaust) der Juden in den vor allem in Polen errichteten Vernichtungslagern wie Auschwitz, der ca. 6 Millionen Juden zum Opfer vielen.
1942/43 wurde - etwa durch die Schlacht um Stalingrad - absehbar, dass die Deutschen den Krieg nicht gewinnen werden; Hitler ließ aber trotzdem zum totalen Krieg aufrufen.
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