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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der vertrag von maastricht



Die Regierungschefs der Europäischen Union haben 1991 in Maastricht beschlossen, eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer einheitlichen Währung in Europa zu schaffen. Das heißt, es soll eine gemeinsame Geldpolitik betrieben werden, und es soll ein gemeinsames Geld in den Mitgliedstaaten geben. Damit entfällt der Umtausch und die Umrechnung in die verschiedenen Währungen, und es bestehen auch keine Wechselkursrisiken mehr für die Unternehmen. Es wurden gewisse Kriterien, sogenannte Konvergenzkriterien festgelegt, die die Teilnehmerstaaten erfüllen müssen, wenn sie in den Verbund aufgenommen werden wollen. Ein Europäisches Währungsinstitut (EWI) wurde ins Leben gerufen. Dessen Nachfolgerin wird die Europäische Zentralbank sein, die für die Zinspolitik und die Geldmengensteuerung verantwortlich sein wird. Oberstes Ziel dabei ist die Geldwertstabilität. Diese Europäische Zentralbank soll nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank von politischen Weisungen unabhängig sein. Sie erhält dadurch eine enorme Verantwortung, womit ihr auch große Bedeutung zukommt. Man kann nur hoffen, daß sie wirklich in die Fußstapfen der Deutschen Bundesbank tritt und maßgeblich zur Stabilität der neuen Euro-Währung beitragen kann und wird. Sie muß zunächst durch ihre stabilitätsorientierte Politik entsprechendes weltweites Ansehen auf den Finanzmärkten erlangen, um für die neue Euro-Währung eine psychologische Stütze zu sein und entsprechendes Vertrauen für sie zu schaffen. Nur wenn das gelingt, kann von einer Stabilität der neuen Euro-Währung ausgegangen werden. Der Sitz der Europäischen Zentralbank wird in Frankfurt/Main sein.

Übersicht über die drei Phasen der Wirtschafts- und Währungsunion

Es wurde ein konkreter Stufenplan entwickelt, der den zeitlichen Ablauf der Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beschreibt. Dieser Terminplan steht im Grünbuch der Europäischen Kommission.

Phase A: Ingangsetzen der Währungsunion (01.01.1998)


Zu Beginn der Phase:

. Verzeichnis der Teilnehmer
. Termin für den Start der Währungsunion

. Termin für die Umstellung des Geldes
. Errichtung der Europäischen Zentralbank

. Herstellung von Noten und Münzen

Während der Phase:
. Vorbereitung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
. Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen
. Einrichtung zentraler Koordinierungsstellen
. Pläne für Kreditwirtschaft und öffentliche Finanzen
. Phase A dauert 1 Jahr

. Es gelten die bisherigen Währungen


Phase B:


Zu Beginn der Phase:
. Festlegung der Umrechnungskurse
. Euro-Geld ist eine eigenständige Währung
. Geld- und Wechselkurspolitik in der neuen Euro-Währung
. Geld-, Kapital- und Devisenmärkte in Euro-Währung
. Neuemissionen der öffentlichen Hände in Euro
. Jeweilige Bruttozahlungssysteme in Euro

Während der Phase:
. Kreditwirtschaft intensiviert die Umstellung
. Weitere Umstellung der öffentlichen Hände und Unternehmen
. Phase B dauert 3 Jahre

. Es gelten nebeneinander
- die eingenständige Euro-Währung als Verrechnungseinheit
- die alten Noten und Münzen zu festen und unveränderbaren Kursen in Relation
zum Euro

Phase C: Einführung des Euro-Geldes (01.01.2002)

. Einführung neuer Noten und Münzen
. Abschluß der Währungsumstellung bei der Kreditwirtschaft
. Einzug von Noten und Münzen in nationaler Währung
. Komplette Umstellung des öffentlichen und privaten Sektors
. Ausschließliche Verwendung der Euro-Währung

. Phase C dauert einige Wochen
. Nur noch Euro-Währung, neue Noten und Münzen gültig


Entsprechend den Vereinbarungen von Maastricht soll 1998 festgestellt werden, welche Länder die Konvergenzkriterien erfüllen. Letzte Entscheidung, welche Länder beitreten dürfen, hat dann der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs mit qualifizierter Mehrheit.

Der Weg ist durch den Fahrplan der Maastrichter Beschlüsse vorgezeichnet. Wie sieht die Situation nun in ausgewählten Ländern aus, die hier betrachtet werden?

 
 

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