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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der senat (a.a.o. 1952, 458-459; 470-475)



Eine weitere Säule des römischen Staatswesens bil¬dete nach der Magistratur der Senat
("Ältestenrat") . Er setzte sich zusammen aus den Oberhäuptern der patrizischen Familien und Mitgliedern der übrigen Nobilität. Theoretisch konnte zwar jeder tüchtige Bürger einen Senatssitz er¬halten, praktisch kamen aber nur Angehörige der führenden Schicht, vor allem ehemalige Inhaber kurulischer, schließlich auch plebejischer Ämter in Frage.
Die Normalzahl der Mitglieder war 300 . Bei öffentlichen Ver¬anstaltungen, insbesondere bei den Spielen, nahmen sie neben den Beamten Ehrenplätze ein.

Die Einberufung der Senatssitzungen erfolgte durch einen Beamten mit imperialer Gewalt oder durch einen Volkstribunen.
Das Erscheinen war Pflicht. Geleitet wurde die Sitzung durch den Beamten, der sie einberufen hatte. Er berichtete über die vorliegenden Probleme und forderte dann die Senatoren der Reihe nach auf, ihre Meinung vorzutragen. Zuerst sprach der stets patrizische princeps senatus, dann die designierten und die ehemaligen Be¬amten. Die Reihenfolge entsprach dem Rang der innegehabten Ämter unter Berücksichti¬gung des Lebensalters.
Schließlich fasste der leitende Beamte das Ergebnis der Aussprache in einem Antrag zusammen und ließ abstimmen. Die Senatoren traten in zwei Gruppen auseinander. Nur im Zweifelsfalle wurde gezählt. Der so gefasste Beschluss (senatus con¬sultum) wurde schriftlich festgehalten und den Quästoren zur Verwahrung übergeben.

Ein senatus consultum bedeutete strengge¬nommen lediglich eine Empfehlung an den um Rat fragenden Beamten; verbindliche Kraft kam ihm nicht zu. Doch waren die Fälle selten, in denen ein Beamter sich über die Meinung des Senates hinwegsetzte. Selbst ein Beschluss, gegen den die Interzession eines Volkstribunen oder Amtskollegen erfolgte, hatte als senatus auctoritas noch große Bedeutung.
Beschlüsse fasste der Senat vor allem in auswärtigen Angelegenheiten, bei Verträgen mit anderen Völkern und Kriegserklärungen an Staaten, mit denen man bereits in politischer Beziehung stand. Er empfing die Vertreter fremder Staaten und sandte eigene aus; er verlieh Titel und Ehren . In Zusammen¬arbeit mit den Konsuln leitete er die Finanzen und ließ er Münzen prägen. Eine der wichtigsten Aufgaben war es, die Promagistrate für die Verwaltung der Provinzen und für das Oberkommando dort stationierter Truppen zu bestimmen. Auch das Recht, Legaten als Beobachter in die Provinzen zu entsenden, nahm der Senat für sich in Anspruch. Er beschloss, wann Bitt-, Dank- und Sühnfeste zu ver¬anstalten seien, und wachte über das Eindringen fremder Kulte in Rom. In bedroh¬lichen innenpolitischen Krisen wurde das senatus consultum ultimum erteilt (videant consules, ne quid detrimenti capiat res publica), das den Konsuln außerordentliche Vollmachten verlieh.
Dabei war es umstritten , ob sie einen zum Staatsfeind erklärten Bürger töten lassen durften, ohne ihm die Möglichkeit der Provokation zu bieten. (a.a.O. 1948, 91-97)

 
 

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