Lohnabhängige Arbeitnehmer sollen vor Schäden und Gefahren, die durch die Arbeitsausübung und aus dem Abhängigkeitscharakter der Lohnarbeitsverhältnisse entstehen, geschützt werden. Grundsätzlich dienen alle Normen des Arbeitsrechtes dem öffentlich-rechtlichen Schutz der Arbeitnehmer. Ihre Einhaltung wird durch behördliche Überwachung durch das Arbeitsinspektorat bzw. Strafsanktionen der Bezirkshauptmannschaft garantiert.
Durch ungezügelte ökonomische Nutzung der Arbeitskraft und durch Fremdbestimmtheit des Lohnarbeiters (Kinderarbeit, extrem lange Arbeitszeit, Gesundheitsgefährdung im Beruf auch bei Frauen und Jugendlichen) war es notwendig, weitgehende Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu schaffen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer waren nicht imstande, aus eigener Kraft, durch Private Vereinbarungen auch nur die schlimmsten Mißbräuche, z. B. Kinderarbeit, Bezahlung mit Naturalien, Gesundheitsschädlichkeit der Arbeit, abzustellen.
Geregelte Bereiche des Arbeitnehmerschutzes
Nach dem Inhalt gibt es Regelungen in folgenden Bereichen: Nach dem geschützten Personenkreisen ist zu unterscheiden:
Arbeitsschutz
Gefahren- und Unfallschutz
Lohnschutz
Bestandschutz des Arbeitsverhältnisses Kinder- und Jugendschutz
Frauen- und Mutterschutz
Schwerbehindertenschutz
Schutz der Heimarbeiter
Gegenwärtig zielt der Arbeitsschutz auf
Erhaltung und Förderung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer bei sich in immer kürzeren Zeitabständen ändernden technischen und organisatorischen Arbeitsbedingungen und auf
Sicherung des Rechtes auf freie Entfaltung der Person durch weitere Schaffung der dazu erforderlichen Freizeit.
Entwicklungstendenzen des Arbeitnehmerschutzes
Derzeit bemüht man sich besonders, bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie z. B. Jugendliche und Frauen, zu schützen. In Österreich herrscht die Tendenz vor, Arbeiter und Angestellte zunehmend gleichzustellen. In qualitativer Hinsicht geht die Entwicklung von Arbeitszeit- und Lohnschutz über den Gesundheitsschutz, den Bestandschutz des Arbeitsverhältnisses bis zum Schutz vor psychisch-geistiger Schädigung der Arbeitnehmer durch humane Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Einen besonderen Stellenwert erfährt die Kürzung der Arbeitszeit durch
Kürzung der Lebensarbeitszeit
Erhöhung des Berufseintrittsalters,
Verlängerung des Jahresurlaubs sowie durch
Zunahme der Zahl der Feiertage.
Maschinenschutz, Verbote der Verwendung schädlicher Stoffe in der Produktion oder die Anpassung der Maschine und der Produktionsverfahren an den Menschen sollen auch künftig Gefährdungen der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer verringern.
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