Das Auszählungsverfahren nach Niemeyer basiert auf folgendem Rechenvorgang:
Gesamtzahl der zu vergebenden Abgeordnetensitze, multipliziert mit der Zahl der Zweistimmen der einzelnen Parteien, dividiert durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien.
Zunächst erhält jede Partei den ganzzahligen Anteil der sich aus dieser Proportion ergebenden Berechnung. Die übriggebliebenen Reste werden in einem zweiten Rechenabschnitt an die Parteien in der Reihenfolge nach der Größe ihres Restes vergeben.
Beispiel
Zweitstimmen der Parteien
Partei A
Partei B + 1
Partei C
Partei D + 1
Aus der Berechnung ergeben sich für alle Parteien eine Gesamtsitzzahl von 19 Sitzen. Es sind also noch zwei Sitze zu vergeben. Diese werden nun in der Reihenfolge der errechneten Reste (von groß nach klein) vergeben. Die beiden größten Reste sind hier im Beispiel 0,72 bei Partei B und 0,52 bei Partei D.
Demnach ergeben sich folgende Sitzverteilungen:
Partei A 8 Sitze
Partei B 7 Sitze
Partei C 3 Sitze
Partei D 3 Sitze
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