Das Patriziat entsteht - Die schweizer Spielform des Absolutismus
In den acht Städten und fünf Landorten (13 Orte) der alten Eidgenos-senschaft
erstarrte nach der Dynamik der Reformationszeit das politi-sche
Leben. Die Herrschaft beschränkte sich auf einen immer kleine-ren
Kreis von Familien. In den Landsgemeindekantonen versuchten
die Behörden, die Rechte der Landsgemeinde massiv zu beschränken.
Es gelang zwar nicht, die Volksversammlung auszuschalten, jedoch
deren Rechte einzuschränken. Durch diese Massnahmen gelangten
die Patrizier zu einer überragenden Stellung. Durch Söldnerwerbung,
Handel und Industrie kamen sie teils zu grossem Reichtum.
Gleichzeitig wurden in den Städten sowie in den Landsgemeinde-kantonen
Neuaufnahmen ins Landrecht eingeschränkt und Fremde von
der Nutzung des Gemeindebodens ausgeschlossen. Dadurch entstand
eine breite Schicht von rechtlosen Kleinbauern, den sogenannten
Hintersassen, welche oft mit dem schlechteren Boden vorliebnehmen
mussten. Sie bildeten die unterste Schicht der bäuerlichen Gesellschaft.
Am extremsten zeigte sich der Absolutismus wohl in Bern und in den
katholischen Stadtrepubliken Luzern, Freiburg und Solothurn, wo das
Patriziat schon immer eine starke Stellung gegenüber den Zünften der
Handwerker eingenommen hatte. Dort sank der Anteil der zur Regie-rung
zugelassenen Familien drastisch. Intrigen und Cliquenkämpfe unter
den rivalisierenden Familien waren an der Tagesordnung. So wurde
eine klare Mehrheit der Bürger vom politischen Leben ausgeschlossen.
Ausserhalb des Patriziates gab es keine Möglichkeit mehr, in die Poli-tik
Einfluss zu nehmen. Im Regierungsstil vermischte sich republikani-sche
Tradition mit absolutistischem Machtanspruch, vom feierlichen
Zeremoniell bei der Eröffnung des Grossen Rates bis hin zum golde-nen,
mit einer Krone verzierten Thronsessel für den Berner Schultheiss.
Auch die Zunftstädte wie Zürich, Basel und Schaffhausen unterstüzten
das Patriziat, welches sich jedoch nicht so exklusiv herausbildete wie
in Bern oder in den katholischen Städten. Die Zunftmeister, selbst Patri-zier,
verhinderten dort die Aufnahme von neuen Bürgern ins Landrecht
und die Regierungsgeschäfte lagen ganz in ihren Händen.
Auch gegenüber der Landschaft setzten die Städte ihre Machtansprü-che
durch. Volksanfragen wie zur Zeit der Reformation verschwanden
im 17. Jahrhundert gänzlich. Die Landschaft wurde zum Untertanen-gebiet
der "gnädigen Herren". Zu der Obrigkeit gehörte auch der
Pfarrer. Ihm oblag es, Gehorsam zu predigen und von der Kanzel die
vielen Mandate zu verlesen, die das Landvolk immer wieder ermah-nen
sollten, folgsam gegenüber der gottgewollten Obrigkeit zu sein.
Der Schultheiss von Bern, Inhaber des
höchsten Amtes der Republik, präsentiert
sich in der nüchternen, schwarzen Amts-
tracht, wie es sich für den Beamten einer
protestantischen Republik gehört. Er trägt
die Ehrenzeichen der höchsten Staats-
gewalt: Zepter und Siegel der Rebublik.
|