Die Befreiung der Lagerinsassen erfolgte nach der Flucht der Wachmannschaften durch die alliierten Truppen. Mit dem Zusammenbruch des KZ-Lagersystems war die Leidensgeschichte der Opfer jedoch nicht beendet: Viele wurden zunächst in Lagern festgehalten bzw. nach ihrer Rückkehr in die Sowjetunion erneut in Lagern inhaftiert. Zudem litt die Mehrheit der ehemaligen Häftlinge unter schweren körperlichen und psychischen Spätfolgen und konnte über ihre Traumatisierung über Jahrzehnte nicht einmal im Familienkreis reden. Dagegen gelang es vielen Tätern, sich in der deutschen Nachkriegsgesellschaft eine neue Existenz aufzubauen. Zwar wurden SS-Lagerbürokratie und Wachmannschaften zunächst von den Militärgerichten der Alliierten, dann auch in deutschen Justizverfahren belangt, jedoch blieb die Zahl der Beschuldigten relativ niedrig und die verhängten Strafen oft mild: In Westdeutschland wurde fast die Hälfte der Angeklagten freigesprochen.
|