Cicero erläutert in seinen Büchern De re publica Band III 33 ff und De Officiis Band I 34 ff
Den Bellum Iustum.
In de re publica 33 schreibt Cicero von einem Gesetz, welches ewig, beständig und unveränderbar für alle Menschen gilt. Dieses Gesetz ruft zum richtigen Handeln unter den Menschen auf.
Zu diesem Gesetz gehört auch das richtige und gerechte Handeln im Krieg.
In de de officiis 36 sagt Cicero, dass dieses Gerecht durch die heiligen Fetialen des römischen Volkes geschrieben wurden.
Der Krieg ist in drei Phasen aufgeteilt, den Anfang, den Kampf und die Zeit nach dem Krieg. Zu allen drei Phasen schreibt Cicero, wie man für den gerechten Krieg handelt.
Nach Cicero in de re publica (34) ist ein Krieg gerecht angefangen, wenn er für das Wohl der Bürgergemeinschaft oder für die Bündnistreue geführt wird. In 35 fügt er noch hinzu, dass ein Krieg ebenfalls gerecht, wenn er angekündigt ist, zur Widerbeschaffung von Eigentum oder zur Bestrafung oder zur Vertreibung der Feinde geführt wird.
In de officiis schreibt er in 34 auch, dass zu den Waffen gegriffen werden muss, wenn die Art des Streitens durch Diskutieren nicht möglich ist. In 35 schrieb er noch, dass man ebenfalls einen gerechten Krieg führt, um ohne Unrecht in Frieden zu leben.
Kein Krieg der wegen anderen Gründen geführt wird, kann gerecht sein.
Zu der zweiten Phase des Krieges, dem Kampf, schreibt Cicero nur indirekt etwas über den gerechten Krieg.
Er schreibt auch in 35 von de officiis, dass nach dem Krieg der Sieger die, die im Krieg nicht maßlos und grausam waren, zu beschützen hat. Das setzt aber doch vorraus, dass man selber im Krieg sich dementsprechend verhält. Auch sind die nach 35 aufzunehmen, die, wenn auch erst in letzter Sekunde, den Feldherren nach Gnade suchen.
Nach dem Krieg soll man diese nicht grausam Gewesenden in seine Bürgerschaft aufnehmen, die, die aber maßlos und grausam waren, die sind zu zerstören. Auch sind die nach 35 aufzunehmen, die, wenn auch erst in letzter Sekunde, den Feldherren nach Gnade suchen.
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