Vorgeschichte
Präsident Wilson hatte am 21. Dez. 1910 eine Note an alle kriegführenden Machte gerichtet, in der er vorschlug, die Kriegsziele zu nennen. ,,Vielleicht sind die Friedensbedingungen der kriegführenden Parteien gar nicht so unvereinbar, so daß ein Meinungsaustausch den Weg zu einer Konferenz ebnen könnte und man in nächster Zukunft schon auf eine Verständigung der Völker hoffen dürfte.\' Die Mittelmächte antworteten am 26.Dezember zustimmend mit dem Vorschlag der Einberufung einer Friedenskonferenz. Die Alliierten erwiderten 10. Jan. 1917 ebenfalls zustimmend, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt würden. Die Aufzählung dieser Forderungen gab erstmals Auskunft über die alliierten Kriegsziele. Die deutsche Regierung war trotz der Bemühungen Wilsons nicht zu bewegen, ihre Friedensbedingungen vor einer Friedenskonferenz zu nennen. Wilson blieb weiter bestrebt Friedensverhandlungen zu vermitteln und verkündete am 22.Jan.1917 in einer Botschaft an den Senat seine Ansichten über das Aussehen eines gerechten Friedens. Es müsse ein Friede der Gleichberechtigung sein, ein \"Friede ohne Sieg\". Die künftige Gestaltung der Beziehungen der Mächte untereinander geschehe am besten in Form eines Bundes der Völker. ,,Die Menschheit sehnt sich nicht nach dem sogenannten Gleichgewicht der Mächte, sondern nach der Freiheit des Lebens\". In Deutschland hatten aber inzwischen Oberste Heeresleitung und Admiralstab den Glauben an eine Friedensvermittlung durch Wilson verloren. Auf ihr Drängen hin beschloß man im Hauptquartier zu Pleß am 8.Jan.1917 gegen das Votum Bethmann Hollwegs den uneingeschränkten U-Bootkrieg, mit dessen Hilfe man eine siegreiche Entscheidung des Krieges zu erzwingen hoffte. Daraufhin sah sich Wilson gezwungen, die diplomatischen Beziehungen abzubrechen und am 6.April den Krieg an Deutschland zu erklären. Doch blieb der Präsident auch im Kriege bemüht, ein Friedensprogramm nach seinen Grundsätzen zu entwerfen. Zu seinem Schrecken bemerkte er durch die von der bolschewistischen Regierung veröffentlichten früheren Geheimverträge, wie sehr die Ziele seiner Verbündeten von seinen eigenen abwichen. Vergeblich bemühte er sich im Dez.1917, die Alliierten zu einer gemeinsamen Kriegszielerklärung zu bewegen. Darum beschloß er, selbst eine ,,große, grundlegende Botschaft\" an die Welt zu verfassen zur Proklamierung seiner Grundsätze und Vorstellungen über eine gerechte Friedensordnung. Er hatte ein Peace Inquiry Bureau eingerichtet, in dem Material über die Behandlung der Friedensprobleme gesammelt wurde. Am 23.Dez.1917 übersandten die 12 Mitarbeiter des Bureaus Wilson ein ausführliches Gutachten über ,,Kriegsziele und Firedensmöglichkeiten \". Auf der Grundlage dieses Gutachtens arbeitete der Präsident zusammen mit seinem politischen Vertrauten Colonel House die 14 Punkte aus, die er am 8.Jan.1918 im Kongreß verlas.
Inhalt:
,,Das Programm des Weltfriedens\" lautet:
1. Öffentliche Friedensverträge. Die Diplomatie soll stets frei sein und sich vor aller Öffentlichkeit abspielen.
2. Absolute Freiheit der Schiffahrt der See außerhalb der territorialen Gewässer sowohl im Kriege als auch im Frieden.
3. Aufhebung sämtlicher wirtschaftlicher Schranken, Festsetzung gleichmäßiger Handelsbedingungen zwischen den Nationen.
4. Angemessene Garantien, daß die nationalen Rüstungen auf den niedrigsten Grad herabgesetzt werden.
5. Unparteiische Ordnung aller kolonialen Ansprüche.
6. Räumung des gesamten russischen Gebietes und Erledigung aller Rußland berührenden Fragen, um die beste und freieste Zusammenarbeit der übrigen Nationen der Welt zu sichern zur Erlangung einer ungehemmten und ungeschmälerten Möglichkeit zur unabhängigen Bestimmung ihrer eigenen polit. Entwicklung und nationalen Politik.
7. Wiederherstellung der ungeschmälerten Souveränität Belgiens.
8. Befreiung des franz. Gebietes, Wiederherstellung der verwüsteten Teile. ,,Ebenso müßte das Frankreich durch Preußen 1871 in Sachen Elsaß-Lothringen angetane Unrecht, das den Weltfrieden nahezu fünfzig Jahre bedroht hat, berichtigt werden, um dem Frieden im Interesse aller wieder Sicherheit zu verleihen.\"
9. Berichtigung der Grenzen Italiens entspr. den Nationalitätenlinien.
10. Den Völkern Österreich - Ungarns die freieste Möglichkeit autonomer Entwicklung zu gewähren.
11. Räumung Rumäniens, Serbiens, Montenegros. Wiederherstellung ehemals besetzter Gebiete. Freier und gesicherter Zugang für Serbien zum Meer. Ordnung der Verhältnisse auf dem Balkan.
12. Dem türkischen Teil des Ottomanischen Reiches soll eine gesicherte Souveränität gewährleistet werden, den anderen Nationalitäten soll eine absolute und ungestörte Möglichkeit ihrer autonomen Entwicklung verbürgt und die Dardanellen sollen dauernd als freier Durchgang für die Schiffe und den Handel aller Nationen unter internationalen Garantien geöffnet werden.
13. Errichtung eines unabhängigen polnischen Staates mit freiem Zugang zum Meer; die politische und ökonomische Unabhängigkeit des polnischen Staates sowie dessen territoriale Integrität sollen durch internationalen Vertrag garantiert werden.
14. Installierung eines Völkerbundes zum Zweck der Gewährung gegenseitiger Garantien für politische Unabhängigkeit und territoriale Integrität in gleicher Weise für große und kleine Staaten.
|