Die Theorie öffentlicher Güter (theory of social goods) befaßt sich mit der Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gütern. In der Terminologie von MUSGRAVE werden zwei Charakteristiken öffentlicher Güter hervorgehoben: das Kriterium der Nichtausschließbarkeit (non exclusion principle) und das der Nicht-Rivalität (non-rivalness). Ersteres besagt, daß kein Wirtschaftssubjekt vom Konsum des spezifischen Gutes ausgeschlossen werden kann. Nicht-Rivalität beinhaltet, daß der Konsum des einen, den Konsum des anderen Wirtschaftssubjektes nicht beeinträchtigt. Güter mit diesen Merkmalen werden nicht über den Markt angeboten, obwohl die Bereitstellung von den Konsumenten gewünscht wird (GOTTSCHALK 18 f.).
Der Marktmechanismus greift hier aus verschiedenen Gründen nicht: unvollkommene Konkurrenz, unvollkommene Information, externe Effekte oder Arbeits¬losigkeit können vorliegen. Es herrscht keine PARETO-effiziente Situation, was staatliches Eingreifen nahe legt (STIGLITZ 108). Daneben besteht die Möglichkeit von Interventionen des Staates, wenn der Wettbewerb auf den Märkten zu unerwünschten Einkommensverhältnissen führt oder wenn die Individuen zwar gut informiert sind aber dennoch falsche Konsumentscheidungen treffen (STIGLITZ 111). Der Bürger verkennt die Nützlichkeit von Gütern, die als merit goods" bezeichnet werden. Diese Situation rechtfertigt nach MUSGRAVE das Eingreifen des Staates in die individuelle Konsumwahl (BRÜMMERHOFF 96 f.).
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