Jede umfassende GATT-Verhandlung wurde als eine bestimmte Runde benannt; die
sogenannte Uruguay-Runde wurde 1986 mit dem Ziel eingeleitet, die Regeln des
internationalen Handels zu aktualisieren und zu erweitern. Die grundlegende
politische Bedeutung dieser Runde bestand - neben ihren zahlreichen technischen
Errungenschaften - in der unmißverstöndlichen Botschaft, dass die
Weltgemeinschaft an der Liberalisierung des Handels festhält, und dass jeder
selbstzerstörerischen Rückkehr zur Protektionismus der 30er Jahre Einhalt geboten
werden muss.
Viele Teilnehmer sind überzeugt, dass, wäre die Uruguay-Runde gescheitert, selbst
die Aufrechterhaltung des Status quo unmöglich gewesen wäre. Stattdessen hätten
sich im Handel immer größere Spannungen bereitgemacht und die Regierungen wären
unweigerlich versucht gewesen, eigene potektionistische Maßnahmen zu ergreifen.
Die Verhandlungen zur Förderung des freien Handels basieren auf bestimmten
Grundprinzipien: Verbot der Diskriminierung zwischen den Mitgliedern, d.h.
niemand erhält Sonderkonzessionen; Gewährleistung der Gleichbehandlung von
Einfuhrwaren und heimischen Waren auf den inländischen Märkten; schrittweise
Erleichterung des Zugangs zu anderen Märkten.
Die Verhandlungen umfassten nicht nur den Warenverkehr, sondern auch den kräftig
expandierenden Dienstleistungssektor, der außerhalb des Geltungsbereichs des GATT
liegt, obgleich er 20% des Handels insgesamt ausmacht. Es wurde versucht, die
Rechte des geistigen Eigentums gebührend zu schützen und zu verhindern, dass
Waren wie Computer-Software, Songs, Videos und verschiedenste Markenartikel wie
zum Beispiel Uhren unbefugt imitiert und kopiert werden. Damit wurde das komplexe
Gefüge zur Schlichtung internationaler Handelsstreitigkeiten erheblich verbessert
und eine kohärente Verbindung zwischen dem Handel und anderen politischen
Bereichen wie Wirtschaftswachstum und Entwicklung geschaffen, um auf diese Weise
den Bedürfnissen der Entwicklungsländer gerecht zu werden.
Die Verhandlungen waren nicht einfach. 117 teilnehmende Staaten und ein Vielzahl
von konkurrierenden Interessen sorgten dafür, dass die langwierigen Verhandlungen
von Krisen und Nachsitzungen geprägt waren. Endlich konnte im Dezember 1993 in
Genf ein kompliziertes System von Vereinbarungen getroffen werden, mit dem sich
alle Beteiligten einverstanden erklären konnten. Dieses Paket, dass unter der
Bezeichung Schlussakte bekannt wurde, umfasst 29 einzelne Rechtstexte zu allen
Aspekten der Verhandlungen sowie weitere 25 amtliche Erklärungen.
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