Die Vereinigten Staaten sind eine präsidiale Bundesrepublik mit einer bundesstaatlichen Verfassung. Die
Verfassung der Vereinigten Staaten wurde 1787 von einem Konvent entworfen, bis Juni 1788 mit der
erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Einzelstaaten ratifiziert und trat 1789 in Kraft. Die letzten
Änderungen erfolgten 1992. Für Ergänzungen oder Änderungen der Verfassung ist eine
Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des US-Kongresses erforderlich, oder ein extra einberufener
Nationalkonvent beschließt unter der Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit in den Parlamenten der
Bundesstaaten. Die ersten zehn Verfassungszusätze, die Bill of Rights, wurden 1791 angenommen. Sie
beinhalten die Rechte auf freie Rede, Religion und Presse, die Rechte auf Versammlungsfreiheit und auf
Eingabe bei der Regierung sowie verschiedene Rechte im ordentlichen Gerichtsverfahren und in der
Strafprozessordnung. 26 weitere Verfassungszusätze wurden seit der ursprünglichen Verfassung
aufgenommen, so z. B. die Abschaffung der Sklaverei, die Einführung der Einkommensteuer und das
allgemeine Wahlrecht für Bürger ab 18 Jahren.
5.1 Exekutive
Artikel II der Verfassung regelt die Wahl des US-Präsidenten und des Vizepräsidenten für eine vierjährige
Amtszeit mittels Stimmenmehrheit des Wahlmännerkollegiums. Der 22. Verfassungszusatz (von 1951)
begrenzt die Dauer auf maximal zwei Amtszeiten. Durch Gesetze der einzelnen Staaten und des Districts
of Columbia werden Wahlmänner und -frauen in allgemeiner Wahl gewählt.
Der amerikanische Präsident ist sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef. Die exekutive Gewalt
des Bundes liegt in seiner Hand. Außerdem ist er Vorsitzender seiner Partei und Oberbefehlshaber der
Streitkräfte. Nach dem Gesetz arbeitet der Präsident einen Haushalt und einen Wirtschaftsbericht aus, die
er jährlich im Kongress einbringt. Schließlich ist er Vorgesetzter der verschiedenen Bundesministerien
und Bundesbehörden.
Der Präsident wird in seinen Aufgaben von einem weit verzweigten Beraternetz unterstützt. Seine Berater
im Weißen Haus Amtssitz und Privatresidenz des US-Präsidenten unterstützen ihn in Sachfragen, bei der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, überwachen seine Termine und bereiten seine Dienstreisen vor. Sie
halten die Verbindungen zum Kongress, zu den Bundesministerien, Lobbyistengruppen und zur Partei des
Präsidenten. Behörden im Präsidentenamt sind: Office of Management and Budget, das die
Haushaltsvorschläge des Präsidenten erarbeitet und die Bundesausgaben überwacht; Nationaler
Sicherheitsrat, der die US-Verteidigungspolitik koordiniert; Wirtschaftsrat. Mitglieder des US-Kabinetts
sind die verschiedenen Bundesminister und wenige andere hohe Beamte wie der Leiter der Central
Intelligence Agency (CIA) und der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen (UNO). Das Kabinett hat
keine eigenen Machtbefugnisse.
Die Regierung als exekutive Gewalt umfasst 14 Ministerien: Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen,
Verteidigung, Justiz, Inneres, Landwirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bildung,
Wohnungswesen, Stadtentwicklung, Transport, Energie sowie Veteranen. Einige Bundesbehörden werden
nicht unmittelbar vom Präsidenten geleitet, z. B. unabhängige Einrichtungen wie der Zwischenstaatliche
Wirtschaftsrat, die Bundesbehörde für Kommunikation und die US-Bundesbank.
5.2 Legislative
Die Legislative geht gemäß Artikel I der Verfassung der Vereinigten Staaten vom Kongress aus. Er setzt
sich aus zwei Kammern zusammen, dem Senat und dem Repräsentantenhaus. Der Senat besteht aus
100 Senatoren, zwei aus jedem Bundesstaat. Dieser Verfassungsgrundsatz kann durch keinen
Verfassungszusatz geändert werden. Die 435 Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden von den
Einzelstaaten entsprechend deren jeweiliger Einwohnerzahl nach der jüngsten Volkszählung gewählt.
Kalifornien stellt mit 52 die meisten Abgeordneten; einige Staaten wie Delaware und Vermont haben nur
je einen Abgeordneten. Diese Parlamentarier werden für eine Amtszeit von je zwei Jahren gewählt,
Senatoren für sechs Jahre.
Die Legislative umfasst ferner Behörden wie die Haushaltsbehörde des Kongresses, die Allgemeine
Finanzbehörde, die Kongressbibliothek und die Druckerei der US-Bundesregierung.
5.3 Judikative
Das System der US-Bundesgerichtsbarkeit ist im Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten
geregelt. Die Judikative umfasst den Obersten Gerichtshof der USA, per US-Verfassung gegründet, und
zwölf Berufungsgerichte (manchmal Bezirksgerichte genannt), 91 Distriktgerichte und Gerichte mit
besonderer Zuständigkeit wie das Steuergericht, Klagegericht (Claims Court) und das Berufungsgericht
für Veteranen. Sie alle werden vom Kongress eingesetzt.
US-Bundesgerichte haben nach der amerikanischen Verfassung zwei Funktionen. Sie legen erstens die
erlassenen Gesetze und administrativen Verordnungen aus (statutory construction). Zweitens wachen die
Bundesgerichte darüber, ob ein vom Kongress oder einem einzelstaatlichen Parlament verabschiedetes
Gesetz bzw. eine von der US-Bundesregierung oder von einer Staatsregierung beschlossene
Regierungsmaßnahme gegen die US-Verfassung verstößt; dieses Verfahren wird Gesetzesprüfung
(judicial review) genannt. Bundesgerichte können die Gesetze oder Entscheidungen auf nationaler bzw.
einzelstaatlicher Ebene, die gegen die US-Verfassung verstoßen, für null und nichtig erklären.
5.4 Kommunalverwaltung
Die amerikanische Verfassung sieht ein föderales System vor, dem zufolge die nicht bei der
Bundesregierung liegenden Zuständigkeiten von den einzelnen Bundesstaaten wahrgenommen werden.
Diese dürfen keine eigenen auswärtigen Beziehungen pflegen, keine Verträge mit dem Ausland
abschließen, in Bündnisse eintreten oder Zölle erheben. Des Weiteren haben die einzelnen Staaten kein
Münzrecht, dürfen weder Steuern auf den zwischenstaatlichen Handel erheben noch den Personenverkehr
über ihre Grenzen hinweg verhindern. Sie können jedoch mittels zwischenstaatlicher Verträge
zusammenarbeiten, die allerdings der Zustimmung des US-Kongresses bedürfen. Derartige Verträge
betreffen oft Wasserressourcen, Schifffahrt, Umweltschutz, Hafenentwicklung etc.
Die Regierungen des Landes und der Staaten arbeiten eng zusammen. Die Kooperation umfasst z. B.
projektbezogene Finanzierungsprogramme, wobei nach vorgegebenen Kriterien bis zu 90 Prozent der
Projektkosten vonseiten der Regierung getragen werden. Projektträger ist der Einzelstaat. Darüber hinaus
werden projektungebundene Mittelzuweisungen für allgemeine Zwecke wie Bildung oder kommunale
Entwicklung gewährt. Staatseinkünfte leitet die nationale Regierung jährlich zum Teil an die Staaten und
Kommunen weiter.
Zu den Hauptaufgaben der Einzelstaaten gehört die qualifizierte Überwachung der Einhaltung aller
Wahlrechtsbestimmungen, Durchführung von staatlichen und Bundeswahlen, Überwachung von
städtischen und County-Regierungen bzw. Verwaltungen, Förderung und Regelung von Wirtschaft,
Industrie und Landwirtschaft sowie Unterhalt von Straßen, Gefängnissen, Krankenhäusern und
psychiatrischen Kliniken. Die Staaten unterhalten darüber hinaus ein breit gefächertes Hochschulsystem.
Gemeinsam mit kommunalen Verwaltungseinheiten übernehmen sie Aufgaben der Sozialhilfe,
medizinischen Versorgung der einheimischen Bevölkerung, beschäftigungspolitische und weitere soziale
Leistungen.
Beinahe alle Staaten sind in Countys aufgeteilt. Die USA umfassen mehr als 3 000 Countys. Louisiana
besteht aus 64 Kreisen, die den Countys vergleichbar sind. Alaska hat keinen den Countys vergleichbaren
Verwaltungsaufbau. In einigen Staaten wie Connecticut haben Countys praktisch keinerlei
Selbstverwaltungsfunktion. In anderen, wie etwa in Virginia, gibt es freie Städte, die damit unmittelbare
politische Einheiten des Staates bilden. In den relativ dicht besiedelten Gebieten erfolgt die Einteilung
nach selbst verwalteten Einheiten wie Städten und Stadtbezirken. Diese sichern Grundleistungen wie
Polizei, Feuerwehr und Krankenversorgung. Bildungseinrichtungen im Grund- und Hauptschulbereich
und auf High-School-Ebene werden in der Regel von Schulräten überwacht, in deren Zuständigkeit die
Finanzen, Unterrichtspläne und die staatlichen Lehrerexamina liegen.
5.5 Politische Parteien
In den USA gibt es zwei landesweit bedeutende politische Parteien. Die Demokratische Partei wurde in
den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts aus der Bewegung der Antiföderalisten gegründet. Sie wurde
1801 die Demokratisch-Republikanische Partei, um schließlich 1828 in Demokratische Partei umbenannt
zu werden. Die Republikanische Partei wurde 1854 gegründet und entwickelte sich ab 1860 zu einer der
beiden großen Parteien. Daneben treten in den meisten Bundes- und Staatswahlen nur wenig bedeutsame
andere Parteien an. Kein Kandidat einer jeweils dritten Partei hat je die US-Präsidentschaftswahlen
gewonnen. Auch im Kongress haben dritte Parteien nur eine geringe Rolle gespielt.
In jüngster Zeit zeichnet sich eine Teilung der Demokraten in zwei Hauptrichtungen ab. Diejenigen in den
nördlichen Staaten sprechen sich in der Regel für nationale Initiativen zur Lösung sozialer Probleme aus,
favorisieren stärkere Wirtschaftseingriffe der Bundesregierung und sind für eine nachdrückliche
Unterstützung von Minoritäten. Die Demokraten in den südlichen Staaten sind konservativer bezüglich
finanzpolitischer und wirtschaftlicher Eingriffe und der Minderheitenpolitik.
Die Republikaner sind in Wirtschaftsfragen weniger geteilt, befürworten einen Abbau von
Sozialleistungen zur Entlastung des Haushalts und zur Dämpfung der Inflation sowie Steuerreduzierungen
zugunsten des Wirtschaftsaufschwungs. In Fragen wie Abtreibung und Bürgerrechten zeigen sich die
Republikaner ebenfalls uneinig.
5.6 Verteidigung
Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Befehle des Präsidenten laufen über den
Verteidigungsminister zu den verschiedenen militärischen Oberkommandostellen. Die Oberbefehlshaber
des Heeres, der Marine, der Luftwaffe und der Marineinfanterie bilden den Vereinigten Generalstab.
Dieser berät den Präsidenten und den Kongress in militärstrategischen Fragen und spricht Empfehlungen
zu Rüstungsausgaben und Waffensystemen aus.
Obwohl im Selective Service System alle männlichen Staatsbürger über 18 Jahre registriert werden, setzen
sich die US-Streitkräfte seit 1973 ausschließlich aus männlichen und weiblichen Freiwilligen zusammen.
Die Freiwilligenarmee umfasst rund 1,5 Millionen Soldaten (etwa 500 000 beim Heer, je rund 400 000 bei
der Luftwaffe und der Marine sowie circa 200 000 bei der Marineinfanterie).
5.7 Internationale Organisationen
Die Vereinigten Staaten nehmen in der Weltpolitik eine herausragende Stellung ein und sind in
zahlreichen internationalen Organisationen vertreten. Sie sind Mitglied der Vereinten Nationen (UNO:
United Nations Organization) mit ständigem Sitz im Weltsicherheitsrat. Die USA gehören zahlreichen
UN-Behörden an, wie der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen
Organisation für Arbeit und dem Internationalen Währungsfonds. Die USA spielen auch in zahlreichen
anderen internationalen Organisationen eine tragende Rolle, wie in der Organisation Amerikanischer
Staaten und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Darüber hinaus sind
sie Mitglied der NATO und des ANZUS-Pakts.
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