Grundlage der 1998 letztmals geänderten Verfassung Österreichs ist das Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 in der Fassung von 1929, das eine parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik vorschreibt. Wie die Verfassungen vieler westlicher Demokratien sieht auch die Verfassung Österreichs eine Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative vor. Die Verfassung räumt Minderheiten gesonderte Rechte ein.
Jedes der neun Bundesländer verfügt über einen Landtag, der nach dem Vorbild des Nationalrates gewählt wird. Der Landtag ist ein Einkammerparlament und wählt einen Landeshauptmann. Der Landeshauptmann ist verpflichtet, der Bundesregierung jedes Gesetz zur Genehmigung vorzulegen. Der Landtag kann jedoch ein Veto der Regierung durch einen Mehrheitsbeschluss überstimmen.
5.1 Exekutive
Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der vom Volk für die Dauer von sechs Jahren gewählt wird. Er ernennt neben dem Bundes- und dem Vizekanzler auch Minister und Staatssekretäre, die gemeinsam die Regierung bilden. Der Bundesregierung steht der Bundeskanzler vor. Weiterhin gehören der Bundesregierung der Vizekanzler, die Minister und die Staatssekretäre an.
5.2 Legislative
Die Legislative liegt beim Nationalrat und beim Bundesrat, der die Länderinteressen vertritt. Die 183 Mitglieder des Nationalrates werden nach dem Verhältniswahlrecht für einen Zeitraum von vier Jahren vom Volk gewählt. Der Bundesrat besteht aus 64 Mitgliedern, die durch die Landesregierungen für einen Zeitraum zwischen vier und sechs Jahren eingesetzt werden; die Anzahl der Sitze je Bundesland ergibt sich aus den Einwohnerzahlen der Länder. Obwohl der Bundesrat nur beratende Funktion hat, kann er die Verabschiedung von Gesetzen verzögern.
5.3 Judikative
Es gibt drei oberste Instanzen: Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof nehmen die außerordentliche Gerichtsbarkeit wahr. Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Darunter gibt es vier Oberlandesgerichte, 17 Kreis- und Landesgerichte und etwa 200 Bezirksgerichte.
5.4 Kommunalverwaltung
Österreich ist in neun Bundesländer unterteilt: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Städte und Dörfer werden durch gewählte Gemeinderäte verwaltet, deren Mitglieder wiederum einen Bürgermeister wählen.
5.5 Politische Parteien
Die wichtigsten Parteien des Landes sind die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), die Grüne Alternative Liste und das Liberale Forum (LiF).
5.6 Verteidigung
1955 wurde in Österreich die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Die Wehrpflicht beim Bundesheer beträgt in der Regel acht Monate. Am 11. Februar 1998 beschloss der Nationalrat die Reduzierung der Heeresstärke von 120 000 Soldaten auf 92 000; zudem werden seit April 1998 auch Frauen zum freiwilligen Dienst im Heer zugelassen.
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