Zwischen den zusehends straffer organisierten europäischen Monar-chien
wirkte die alte Eidgenossenschaft wie ein Überbleibsel aus dem
Spätmittelalter. Die Eidgenossenschaft bildete keinen Staat im moder-nen
Sinn, sondern war nur ein loses Bündnis aus autonomen Klein-staaten.
Es gab keine gemeinsame Verfassung und schon gar keine
zentralistisch organisierte Regierung. Der Zusammenhalt dieses kom-plexen
Staatenbundes war durch eine Vielfalt von Bundesbriefen und
Sonderbündnissen möglich gewesen. Einigkeit gab es nicht einmal im
Bezug auf die äusseren Grenzen. Den Kern des Ganzen bildeten die
sogenannten 13 Orte mit ihren ländlichen Untertanengebieten und
den Gemeinen Herrschaften, welche von diesen verwaltet wurden.
Zum weiteren Umkreis gehörten die zugewandten Orte. Altertümliche
Bauernbünde, stolze Stadtrepubliken, geistliche Fürstentümer und vie-le
Untertanengebiete - alles war vorhanden und bildete einen höchst
unterschiedlich zusammengewürfelten Staatenbund.
Die einzige Institution des Bundes war der Delegiertenkongress, die
sogenannte Tagsatzung. Diese traf sich mehrmals jährlich in Baden,
ab 1713 in Frauenfeld. Jeder Ort schickte zwei Gesandte, die zuge-wandten
Orte je einen.
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