Formelle Verbände
(Zwangsmitgliedschaft) Informelle Verbände (Beisp.)
(freiwillige Mitgliedschaft)
Wirtschaftskammer Vereinigung österreichischer Industrieller
Arbeiterkammer Österreichischer Gewerkschaftsbund
Landwirtschaftskammer Bauernbund
Kammern
Kammern sind die öffentlich-rechtlichen Verbände, die als Gesetzliche Interessensvertretungen für fast alle Erwerbstätigen eingerichtet sind (Ausnahme: öffentl. Dienst, einige freie Berufe, Geschäftsführer). Sie werden durch die Kammerumlage von 0,5% des Einkommens der Mitglieder finanziert. Die Funktionäre werden periodisch durch die Mitglieder gewählt. Viele der wahlwerbenden Gruppen sind Teile von Parteien oder enge Partner. Die Aufgabe der Kammern besteht in Serviceleistungen für ihre Mitglieder, Lobbying und Gesetze Begutachten.
Wirtschaftskammer (seit 1850, 320.000 Mitglieder):
Mitglieder sind alle natürlichen und juristische Personen, zu zum selbstständigen Betrieb eines Unternehmens berechtigt sind. Sie gliedert sich in 6 Sektionen (Gewerbe & Handwerk, Industrie, Handel, Geld-Kredit-Versicherungen, Verkehr, Tourismus & Freizeit) und 136 Fachbereiche.
Wichtiger Sozialpartner.
Kammer für Arbeiter und Angestellte (seit 1920, 2,6 Mio. Mitglieder):
Die Kammer ist in 9 Landeskammern organisiert. Sie beteut die Anliegen von Arbeitern, Angestellten, Lehrlingen, Karenzurlauber, Arbeitsloser und pensionierter Arbeitnehmer.
Die 9 Landwirtschaftskammern (seit 1922, 267.000 Mitglieder):
In der Bundesverfassung ist festgelegt, dass die Betreuung der Land- und Forstwirte den Ländern obliegt. Daher gibt es in jedem Bundesland eine eigene Landwirtschaftskammer. Auf freiwilliger Basis wurde die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern gegründet (zusammen mit dem Reiffeisenverband). Mitglieder sind alle haupt- und nebenberufliche Land- und Forstwirte sowie deren im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige.
Bundeskonferenz der Kammer der freien Berufe (51.000 Mitglieder)
Verbände
Vereinigung österreichischer Industrieeller (2000 Unternehmen):
Mitglieder: Industriebetriebe. Es bestehen enge Verflechtungen mit der entsprechenden Sektion in der WK.
Hauptaufgabe: Lobbying, Beratung, Aus- und Weiterbildung, nationale und internationale Mitarbeit an wirtschafts- und sozialpolitischer Fragestellungen
Österreichischer Gewerkschaftsbund:
überparteilicher Verein; besteht aus 14 Gewerkschaften. Die Funktionäre werden periodisch gewählt. Es bestehen enge Verflechtungen mit der AK und mit den Parteien.
Wichtiger Sozialpartner.
Sozialpartnerschaft
(hpts. WK und ÖGB)
1947 führte die Zusammenarbeit der schwarz-dominierten Wirtschaftskammer und des rot-dominierten Österreichischen Gewerkschaftsbundes zum 1. Lohn- & Preisabkommen, um den Staat und die Wirtschaft zu stabilisieren. Dadurch wurde die österreichische Sozialpartnerschaft begründet. Durch diese enge Partnerschaft von Arbeitnehmer-, Arbeitgeberverbänden und der Regierung blieb Österreich stabil. es gab seitdem kaum größere Streike.
Die Sozialpartnerschaft beruht auf einigen Bedingungen:
. Die Sozialpartner besitzen ein gemeinsames Staats- und Demokratieverständnis.
. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch je eine Dachorganisation vertreten.
. Zwischen Verbänden und Parteien (und damit mit dem Parlament und der Regierung) bestehen enge Verbindungen.
. Die Verhandlungskultur schließt Konsens-, Kompromiss-, und eine dauernde Gesprächsbereitschaft ein.
. Der hohe Entwicklungsgrad des Wohlfahrtstaates gewährleistet soziale Sicherheit und schwächt so Konflikte ab.
. Die Einkommenssteigerungen der Arbeitnehmer sind von dem Wirtschaftswachstum abhängig. Dadurch wird der soziale Frieden gesichert.
Die Zusammenarbeit der Sozialpartner ist freiwillig und informell. Das Ziel müssen gemeinsame Problemlösungen und Interessenausgleich sein. Der dadurch entstehende soziale Frieden fördert die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich und er stabilisiert die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. So streikten die Österreicher z.B. 1994 0,0 min, die Schweizer 2,0, die Deutschen 3,4, die Amerikaner 21,5 und die Italiener 112,7.
Die nicht öffentlichen Absprachen der Sozialpartner finden im gesetzfreien Raum statt. Dadurch ergaben sich seit dem 2. Weltkrieg Möglichkeiten für eine flexible Wirtschaftspolitik ohne Druck der Öffentlichkeit.
Seit 1957 gibt es eine schriftliche Vereinbarung der Sozialpartner, die immer wieder neu formuliert wurde, in der sie sich für eine Erhöhung des Wohlstandes und der sozialen Standards durch Wirtschaftswachstum, dass möglichst umweltverträglich ist, aussprechen. Weiters werden Vollbeschäftigung, gesamtwirtschaftliche Stabilität, internationale Wettbewerbsfähigkeit und europäische Integration als Ziele genannt.
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