Neben den genannten Problemen in der Ost-Erweiterung und den mangelnden rechten des Europäischen Parlaments sowie der fehlenden Transparenz bei der Gesetzgebung und Durchführung des Rechtes, und die bei der Einführung des Euro entstehenden Probleme gibt es noch Probleme in den Bereichen Agrarpolitik, Außenpolitik und der Recht- und Sozialpolitik.
Agrarreform in der EU
Das pro Kopf Einkommen der Einwohner muß angeglichen werden um Arbeiterwanderungen in besser zahlende Länder zu vermeiden. Die Märkte müssen stabilisiert werden und es muß für angemessene Preise gesorgt werden. Außerdem muß eine grundlegende Versorgung aller Länder sicher gestellt sein. Finanziert werden sollen die Reformen durch die Europäischen Ausrichtung- und Garantiefonds. Die Abteilung Garantiefonds kauft Überschüsse auf , unterhält Lager, zahlt Beihilfe und Subventionen. Letzteres ist aber im Grunde keine Problemlösung sondern nur eine Verlagerung, denn dies erfordert Erlässe über Höchstproduktionsmengen für die Produzenten und fördert die Unterstützung alter Techniken. Fehler die eigentlich beseitigt werden sollten werden noch belohnt.
Notwendigkeit gemeinsamer Außenpolitik
1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft, damit erhielt die gemeinsame Außenpolitik erstmals eine verbindliche und vertragliche Grundlage. Sie sah eine Vertiefung der Europäischen Zusammenarbeit (EPZ) in der Außenpolitik und eine festere Verbindung mit der EG-Politik (volle Einbeziehung der Kommission, sowie regelmäßige Unterrichtung des EP dessen Stellungnahmen zu berücksichtigen sind). Ferner die Einrichtung eines EPZ-Sekretariats. Höchste Stelle für die EPZ wurde der Europäische Rat der Regierungschefs.
Der Weg dorthin war jedoch schwieriger als es scheint. Die Außenpolitik eines jeden Landes glich einer Bastion nationaler Souveränität. Z.B Frankreich und Großbritannien waren lange Zeit große Kolonialmächte, die jetzt noch Pflichten gegenüber ihrer ehemaligen Kolonien haben. Außerdem sind sie die einzigen europäischen Länder die über Atomwaffen verfügen.
Die deutsche Außenpolitik, besonders die Östliche war von Anfang mehr von deutschlandpolitischen Interessen bestimmt (Wiedervereinigung).
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Gemeinschaftvorschriften in der Rechts- und Sozialreform
In der Europäischen Gemeinschaft müssen die Länder in manchen Bereichen von Ihren Hoheitsrechten zum Wohle der Gemeinschaft ablassen:
. Rechts und Verwaltungsvorschriften die den Markt beeinflussen können, z.B. Warenverkehr und unverfälschter Wettbewerb, außerdem der Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Sozialrecht.
. Die Europäische Gemeinschaft hat keine Zwangsmittel um die Durchsetzung des europäischen Rechts zu gewährleisten, z.B. Urteile vom Europäischen Gerichtshof. Man vertraut auf die Einsicht der Mitgliedstaaten sowie auf deren Respekt vor dem Recht. Dies ist ein Grund dafür warum bei der Umsetzung mancher Urteile zu erheblicher Zeitverzögerung kommen kann.
. Es muß polizeiliche Kooperation gegen die Organisierte Kriminalität geben. Sowie eine Erweiterung der justitiellen Zusammenarbeit Im Zivil- und Strafrecht.
. Es müssen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen auch in den ärmeren Ländern gewährleistet sein.
. Es müssen Mitbestimmungsrechte für alle Bürger geschaffen werden.
. Es muß für gleiche Soziale Rechte und Leistungen der Arbeitnehmer gesorgt werden.
. Es muß die absolute Gleichberechtigung von Mann und Frau herrschen.
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