ländern ab 1990:br />
2.1. Grundlagen:
Seit der Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 herrscht der Kapitalismus/Marktwirtschaft.
In den Neuen Bundesländern gelten die Rechtsvorschriften der BRD, darüber hinaus sind die Marktordnungsregeln der Europäischen Gemeinschaft anzuwenden. Die deutsche Wieder- vereinigung stellt die ostdeutsche Landwirtschaft vor schwierige Anpassungsprobleme.
2.2. Entwicklungsetappen der Landwirtschaft
2.2.1. Umstrukturierungs- und Anpassungs-
prozeß:
Da sich schlagartig sämtliche Produktionsbedingungen (außer die natürlichen Faktoren) geändert haben, mußte eine Umstrukturierung der ostdeutschen Landwirtschaft erfolgen. Es konnten Lieferungs- und Abnahmeverträge für Produktionsmittel sowie für Agrarprodukte nicht mehr eingehalten werden, außerdem sind die Erzeugerpreis für Agrarprodukte gefallen.
z.B.:
Erzeugnisse (in 100 kg) DDR (1989) Neue Bundesländer (1990/91)
Milch 169 Mark 58 DM
Weizen 67 Mark 31 DM
Schweinefleisch 629 Mark 307 DM
Das Landwirtschafts-Anpassungsgesetz von 1990 soll zusammen mit anderen Verordnungen den Übergang von der kollektiven zur privaten Landwirtschaft regeln. Der agrarstrukturelle Wandel wird mit Anpassungsbeihilfen in Höhe von mehreren Milliarden DM pro Jahr unterstützt. Es soll eine vielseitig strukturierte, leistungsfähige und umweltverträgliche Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft entstehen, die im Europäischen Binnenmarkt wettbewerbs-fähig ist. Der Schwerpunkt der Umstrukturierung liegt dabei auf bäuerlichen Familien-betrieben.
Problembereiche:
- Finanzielle Probleme
- Welche Betriebsausrichtung soll vorgenommen werden?
- Unklare Eigentumsverhältnisse
=> 1. Fall: Flächen der Großgrundbesitzer, die bei der Bodenreform (1945 - 1949)
enteignet worden (über 100 ha)
=> 2. Fall: Flächen der Genossenschaftsmitglieder, die während der Kollektivierung
in die LPG eingebracht wurden
- im 1. Fall entschied das Bundesverfassungsgericht auf keine Rückgabe der Flächen,
aber auf Entschädigung
und im 2. Fall das die Bauern Anspruch auf die Flächen bzw. auf Pacht haben
- Durch das zusammenlegen der Flächen fehlen die Feldwege, Gräben und Grenzsteine, dadurch können die verschiedenen Besitzer (der ursprünglich kleinen Flächen) das Feld nicht bewirtschaften
- LPG - Flächen sind teilweise so klein, das sich eine individuelle Nutzung nicht lohnt
Lösung der Probleme: Das Landwirtschafts-Anpassungsgesetz sieht zur Lösung dieser
Probleme vier Möglichkeiten vor.
- Verkauf der Flächen
- Verpachtung der Flächen (nutzt die Mehrzahl der Landbesitzer)
- Landtausch
- Flurneuordnungsverfahren
Der hohe Anteil der Verpachtung an ehemalige LPG (LPG existieren noch in andere Form weiter), liegt daran des es nur wenige Wiedereinrichter gibt. Der Grund dafür liegt daran, das die Arbeiter in der LPG spezialisiert waren. Sie hatten nicht die Kenntnisse von Buchführung, Information über Fördermöglich-keiten, Marktordnungsregeln und Tierschutzgesetze. Außerdem waren sie einen 8-Stunden-Tag, festen Urlaub und festes Gehalt gewöhnt. Die Wiedereinrichter besuchten meist eine Landwirtschaftsschulung, sie mußten sich an Einkommensschwankungen, Arbeitsspitzen bei Aussaat und Ernte und an das Unternehmer-risiko/Wettbewerbsfähigkeit gewöhnen.
Im Jahr 1993 arbeiteten nur noch etwa 150.000 Arbeitskräfte im Agrarsektor der neuen Bundesländer. Dadurch wurde der Umstruckturierungsprozeß noch schwieriger, denn in viele ländlichen Räumen der ehemaligen DDR, (z.B. Brandenburg und Mecklenburg -
Vorpommern) waren viel stärker von den agrarischen Großbetrieben geprägt worden. Die LPG war in den meisten Dörfern wichtigster oder einziger Arbeitgeber. Neben dem Agrarbetrieb und dem angegliederten Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben hat es kaum andere Erwerbsmöglichkeiten gegeben. Die meisten nicht-landwirtschaftlichen Bereiche wurden ausgegliedert und privat weitergeführt. Viele dieser Einrichtungen (z.B. Kindergärten und Konsumläden) waren alleine nicht existenzfähig und wurden geschlossen. Von dieser Verschlechterung der wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Situation sind am meisten die Räume betroffen mit einer frühere Dominanz der LPG, Marktferne und mit geringer Bevölkerungsdichte. In diesen Gegenden liegen die Arbeitslosen weit über dem Durchschnitt.
Stand der Umstrukturierung: Anfang des Jahres 1993 waren etwa 65% der früher
kollektiv bewirtschafteten Nutzflächen in private Nutzungs-
formen überführt worden. Die Treuhand verwaltet noch überwiegend Flächen der früheren Volkseigenen Güter. Die Eigentumsverhältnisse wurden noch nicht vollständig geklärt.
Wiedereinrichter: Die Wiedereinrichter sind überwiegend frühere LPG-Mitglieder. Sie
bewirtschaften jetzt das Land was sie früher in die LPG einbringen
mußten. Neue Agrarbetriebe sind auch von Personen gegründet worden, die früher keinen landwirtschaftlichen Besitz hatten. Etwa 10% aller neuen Betriebe sind von westdeutschen oder ausländischen Unternehmer gegründet worden. Die landwirtschaftlichen Betriebe, in Ostdeutschland, haben eine größere Flächenausstattung. Die LPG haben sich zwar offiziell aufgelöst, aber sie existieren meist noch in anderer Form weiter. Sie haben von ehemaligen Bauern/Landbesitzer Flächen gepachtet.
2.2.2. Agrarreform 1992:
Im Jahr 1992 wurde eine umfassende Reform der Agrarpolitik der EG beschlossen.
Ziele der Agrarreform: - Einschränkung der Überschußproduktion
- Verminderung der umweltbelastenden Intensivwirtschaft
Die Agrarreform sieht jetzt statt einer Marktstützung eine direkte Einkommensbeihilfe vor. Für die Preis- und Mengensteuerung setzt die Reform 3 Akzente:
1. Die bisherigen Garantiepreise für wichtige Produkte werden in mehrjährigen
Stufenplänen erheblich gesenkt und damit schrittweise an das Preisniveau auf dem Weltmarkt angeglichen
2. Betriebe mit Flächen über 15 ha müssen mindestens 15% der Flächen stillegen,
wenn sie Prämien in Anspruch nehmen wollen
3. Einkommensverluste werden durch Ausgleichszahlungen und Flächenstillegungs-
Prämien ausgeglichen
Die Agrarreform setzt vorrangig bei der Getreideproduktion an, aber sie reguliert nur geringfügig die anderen Überschußbereiche (z.B. Milchproduktion und Rindermast). Außerdem decken die Ausgleichszahlungen nicht die Einkommensverluste vollständig ab.
2.3. Fazit:
Die Kleinbauern und Wiedereinrichter haben es als Landwirte schwer. Sie müssen hohe Kredite aufnehmen um sich Maschinen zu kaufen. Außerdem ist die Flächenstillegung ein Nachteil für sie, weil sie auf die Erträge der Felder und dem damit erwirtschafteten Gewinn angewiesen sind (Flächenstillegungsprämie < Gewinn der Felder). Für die ehemaligen LPG ist die Flächenstillegung meist ein Vorteil. Sie besitzen viel Land, dadurch müssen einige Flächen sowieso brach liegen. Für diese Flächen bekommen sie noch Geld. Außerdem besitzen sie schon einen großen Maschinenpark. Ein Nachteil für beide ist die Senkung der Grundpreise.
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